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Papier-Feststellungsbescheid trotz Einwilligung in elektronische Bekanntgabe?

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    Papier-Feststellungsbescheid trotz Einwilligung in elektronische Bekanntgabe?

    Liebe Community,

    für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Wohnungen, die einer dreiköpfigen Erbengemeinschaft gehören, brauchen wir eine gesonderte und einheitliche Feststellung, deren Ergebnis dann in die Einkommensteuererklärungen der drei Erben einfließt.

    Für die Steuernummer zu dieser Feststellungserklärung ist in "Mein ELSTER" von einem Erben, der auch gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter ist, die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wirksam erteilt. Trotzdem (und trotz einer entsprechenden Bitte in den "ergänzenden Angaben" zur Erklärung) hat das Finanzamt den Feststellungsbescheid ohne diesbezügliche Erläuterung in Papierform erlassen. Da einer der Erben im Ausland wohnt, wäre uns wohler, wenn wir einen elektronischen Originalbescheid und nicht nur den privaten Scan eines Papierbescheids vorlegen könnten, falls die ausländische Finanzbehörde den Bescheid sehen möchte.

    Deshalb die Frage: Hat jemand ähnliche oder aber gegenteilige Erfahrungen gemacht? (Wir wollen nicht den Sachbearbeiter im total überlasteten Finanzamt mit dieser Frage nerven, wenn der Wunsch nach einem elektronischen Feststellungsbescheid aus irgendwelchen Gründen - die ich aktuell nicht erkenne - unerfüllbar sein sollte.)

    Besten Dank vorab!
    antabeer


    #2
    Die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ist zwar inzwischen sehr allgemein gehalten,

    aber wenn ich das richtig im Kopf habe, ist das in der Praxis bisher nur bei den Einkommensteuerbescheiden umgesetzt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Und selbst da gibt es Ausnahmen. ESt-Bescheide in Verbindung mit einer Verlustfeststellung nach § 10 d EStG können z.B. auch nur postalich zugestellt werden.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Üblicherweise steht dann aber auch in den gefühlt 25 Seiten Bescheiderläuterungen drinnen, dass aus technischen Gründen die elektronische Bekanntgabe nicht möglich war.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Einkommensteuererklaerungen koennen vom Finanzamt digital uebermittelt werden. Fuer Ae„nderungsbescheide war eine digitale Bekanntgabe aber bisher (bis 2022) nicht moeglich, sie wurden bis dahin weiter per Post zugestellt. Das aenderte sich meines Wissens Anfang 2023. Eine wirksame elektronische Bekanntgabe ist jetzt auch fuer Aenderungsbescheide moeglich. Wird der urspruengliche Einkommensteuerbescheid mit einem Einspruch angefochten, ein Antrag auf Aenderung gestellt oder von Amts wegen geaendert, dann kann der geaenderte Bescheid nun auch elektronisch im persoenlichen ELSTER-Benutzerkonto abgerufen werden. Voraussetzung ist, dass vorab eine elektronische Einwilligungserklaerung oder eine Bekanntgabevollmacht samt Einwilligung zur elektronischen Bescheidbekanntgabe an das Finanzamt uebermittelt wird. Bei mir hat das jedenfalls hervorragend funktioniert - inkl. eines Aenderungsbescheides im Juli 2023.

          Uebrigens: Bei Ehegemeinschaften oder Lebenspartnerschaften muessen beide der elektronischen Bekanntgabe zustimmen. Dafuer wird ein Brief mit einem Einwilligungscode fuer den zweiten Partner oder die Partnerin erstellt. Erst bei Weitergabe des Codes, an den Partner oder die Partnerin, welcher oder welche die elektronische Bekanntgabe beantragt hat, werden die Einwilligungsdaten auch verarbeitet. Ob dieser Sachverhalt auch auf Erbengemeinschaften zutrifft, weiss ich nicht. Aber da koennen ja vielleicht andere Forenmitglieder ihre Erfahrungen einbringen oder muss sich direkt an das Finanzamt wenden.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Das Ganze ist bundeslandabhängig, daher stimmen die von Dir genannten Daten und Ausbaustufen ggf. nicht überall.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              Das Ganze ist bundeslandabhängig,
              Richtig ! Ich habe mal bei DATEV nachgesehen, bundesweit funktioniert die elektronische Bekanntgabe Stand Oktober 2023

              nur für Einkommensteuerbescheide, NRW gibt auch Gewerbesteuermessbescheide elektronisch bekannt, Niedersachsen

              einige andere Verwaltungsakte. https://apps.datev.de/help-center/documents/1024456
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Danke für Eure Einschätzungen - also Radio Eriwan in Reinform: Im Prinzip ja, aber etwas so Kompliziertes wie einen Feststellungsbescheid elektronisch bekanntzugeben, wäre dann doch zu viel des Guten. (In den Erläuterungen übrigens kein Wort dazu, abgesehen von der Bezugnahme auf die in authentifizierter Form übermittelten Daten.)

                Vielleicht mache ich mir den Spaß, der heurigen Erklärung eine "sonstige Nachricht an das Finanzamt" hinterherzuschicken, nachdem die "ergänzenden Angaben" in der Erklärung letztes Jahr nicht zum Erfolg geführt haben.

                Technische Frage: Kann (und soll) ich diese Diskussion als "abgeschlossen" markieren? Den entsprechenden Menüpunkt/Knopf finde ich nicht.

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                  #9
                  Technische Frage: Kann (und soll) ich diese Diskussion als "abgeschlossen" markieren?
                  Das geht mit dieser Forumssoftware nicht. Ich könnte das Thema allenfalls schließen. Aber das ist mir zu viel Arbeit.

                  Ich mache das ja in meiner Freizeit. Freizeit habe ich zwar jede Menge, aber es gibt auch noch andere Aktivitäten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Alles klar und viel Spaß bei nichtsteuerlichen Freizeitaktivitäten ;-).
                    Kannte nur aus anderen Foren den Admin-Klageruf "Mach doch das Thema zu, wenn Deine Frage beantwortet ist", drum wollte ich sicherheitshalber nachfragen.

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