Hallo Zusammen,
ich bin vorsteuerabzugsberechtigt und habe aktuell die Herausforderung mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung und insbesondere mit einer Rechnung aus den USA für einen VPN Dienst.
Wo trage ich diese Leistung im aktuellen Formular ein?
Bei Rechnungen für Leistungen aus der EU (übriges Gemeinschaftsgebiet) ist der Fall klar, dass ich die Bemessungsgrundlage und Steuer unter Zeile 29, Ziffer 46 und 47 eingebe.
Was ist bei Rechnungen für Leistung aus dem Drittland? Zeile 29, Ziffer 46 und 47 kommt nicht in Frage, da es sich hierbei um ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiges Unternehmen handeln muss.
Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG)d die USA fallen nicht darunter, sondern unter Drittland.
Ich dachte dann, dass die Zeile 31, Ziffer 84 und 85 dann genutzt werden könnten.
Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG)
Doch (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG) steht nur für bestimmte spezielle Leistungen wie Werklieferungen, Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände
Zweite Frage wäre, wo ich mir die Vorsteuer dann wiederholen kann?
Unter Zeile 40 und Ziffer 67
Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)
Danke für eure Hilfe.
ich bin vorsteuerabzugsberechtigt und habe aktuell die Herausforderung mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung und insbesondere mit einer Rechnung aus den USA für einen VPN Dienst.
Wo trage ich diese Leistung im aktuellen Formular ein?
Bei Rechnungen für Leistungen aus der EU (übriges Gemeinschaftsgebiet) ist der Fall klar, dass ich die Bemessungsgrundlage und Steuer unter Zeile 29, Ziffer 46 und 47 eingebe.
Was ist bei Rechnungen für Leistung aus dem Drittland? Zeile 29, Ziffer 46 und 47 kommt nicht in Frage, da es sich hierbei um ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiges Unternehmen handeln muss.
Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG)d die USA fallen nicht darunter, sondern unter Drittland.
Ich dachte dann, dass die Zeile 31, Ziffer 84 und 85 dann genutzt werden könnten.
Andere Leistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG)
Doch (§ 13b Absatz 2 Nummer 1, 2, 4 bis 12 UStG) steht nur für bestimmte spezielle Leistungen wie Werklieferungen, Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände
Zweite Frage wäre, wo ich mir die Vorsteuer dann wiederholen kann?
Unter Zeile 40 und Ziffer 67
Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)
Danke für eure Hilfe.
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