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Daten aus Bescheinigungen automatisch übernehmen

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    Daten aus Bescheinigungen automatisch übernehmen

    Wie kann ich erreichen, dass die dem Finanzamt elektronisch gemeldeten Krankenkassenbeiträge automatisch in die vorausgefüllte Einkommensteuererklärung übernommen werden? Mir ist bekannt, wie ich die Bescheinigung über die elektronisch gemeldeten Krankenkassenbeiträge in MeinElster unter "Formulare und Leistungen" / "Bescheinigungen verwalten" als pdf-Dokument abrufen kann. Muss ich die Daten aus diesem PDF-Dokument dann händisch in die Steuererklärung übernehmen oder geht das auch irgendwie automatisch?

    #2
    Muss ich die Daten aus diesem PDF-Dokument dann händisch in die Steuererklärung übernehmen oder geht das auch irgendwie automatisch?
    Der Bescheinigungsabruf wird dir beim Start einer neuen Einkommensteuererklärung angeboten. Danach kannst du ihn bei

    geöffnetem Entwurf deiner Erklärung jederzeit über den Button mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten starten.

    Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      danke, hat funktioniert. Links unten hinter dem Button mit 3 Punkten war das also versteckt. Ohne Hilfe hätte ich noch lange gesucht.

      Kommentar


        #4
        Links unten hinter dem Button mit 3 Punkten war das also versteckt
        Ja leider ! Das ist seit 2021 so und aus meiner Sicht nicht benutzerfreundlich. Woher soll man wissen, was sich hinter so einem Button konkret versteckt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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