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Keine Berechnung möglich wg. Kindschaftsverhältnis (Prüfung aber ohne Fehlermeldung!)

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    Keine Berechnung möglich wg. Kindschaftsverhältnis (Prüfung aber ohne Fehlermeldung!)

    Hallo liebe Forengemeinde,
    wenn ich eine Steuerberechnung durchführe, bekomme ich ein PDF zum Download, dort drin steht aber:
    "AHW Abbruch-Hinweise. Anlage Kind: Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel."

    Nun frage ich mich, was ich falsch gemacht habe.
    Voraussetzungen: zwei Kinder unter 18, selbes Geburtsdatum da Zwillinge, Eltern leben nicht zusammen und waren nie verheiratet.

    Kind 1
    Kindschaftsverhältnis für mich (Person A): leibliches Kind, bestehend für das ganze Jahr, Kindergeldbetrag hälftig eingetragen, abweichende Adresse.
    für die Mutter: Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person: leibliches Kind, bestehend für das ganze Jahr.

    Kind 2 (exakt das selbe)
    Kindschaftsverhältnis für mich (Person A): leibliches Kind, bestehend für das ganze Jahr, Kindergeldbetrag hälftig eingetragen, abweichende Adresse.
    für die Mutter: Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person: leibliches Kind, bestehend für das ganze Jahr.

    Die Plausibilitätsprüfung ergibt keine Hinweise.
    Wo kann nun der Fehler liegen, dass die Steuerberechnung nicht funktioniert und mir einen Fehler in der Anlage Kind meldet?

    Danke für Hilfe,
    Christian
    Zuletzt geändert von screensize; 30.12.2023, 19:36.

    #2
    Wo kann nun der Fehler liegen, dass die Steuerberechnung nicht funktioniert und mir einen Fehler in der Anlage Kind meldet?
    Keine Ahnung ! Schon mal mit einem um einen Tag differierenden Geburtsdatum ausprobiert ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Keine Ahnung ! Schon mal mit einem um einen Tag differierenden Geburtsdatum ausprobiert ?
      Nein - ich will doch keine falschen Angaben machen ;-)
      Ich werde mal schauen, was noch an Ideen kommt und dann mal alles ausprobieren.

      Kommentar


        #4
        Grundsätzlich kannst Du rausfinden, um welches Kind es in der Meldung geht, indem Du mal eine Anlage Kind aus der Erklärung entfernst und nochmal probierst. Ansonsten fällt mir aber nur ein, dass Du vielleicht doch versehentlich ein Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau ausgefüllt haben könntest.

        Kommentar


          #5
          Nein - ich will doch keine falschen Angaben machen ;-)
          Ausprobieren heißt doch nicht, dass man seine Erklärung dann so übermitteln muss. Die Fehlermeldung kommt ja aus der

          unverbindlichen Steuerberechnung.und nicht von der Webanwendung selbst.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Also, ich habe gerade mal eine Erklaerung durchgespielt mit meinen Daten und deinen Angaben zu den Kindern. Bei mir wird aber kein Abbruch-Hinweis ausgegeben. Es scheint, als ob du da noch etwas mehr angeben hast oder dir bei den Zeitraeumen ein Fehler unterlaufen ist. Bitte nochmals die Eingaben ueberpruefen. Zur Not einmal die Anlagen der Kinder einfach mal loeschen und neu eingeben. So viele Daten sind das ja nicht ;-)
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Danke für eure Tipps, es lag am Ersten Kind. Gelöscht und neu angelegt und jetzt ging es - warum kann ich leider nicht sagen, die Angaben waren identisch.
              Egal.... Problem gelöst :-)

              Schönes Neues Jahr,

              Christian

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                #8
                Ich habe dasselbe Problem. Bei mir ist es nur ein Kind, und es ist korrekt als leibliches Kind beider Eltern eingetragen. Das Löschen eines dieser Einträge führt bei der Prüfung zu Fehlermeldungen. Sind sie korrekt gesetzt, läuft die Prüfung fehlerfrei, ich kriege aber bei der Steuerberechnung die Abbruchbedingung, die der OP genannt hat. Was ist da los?

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                  #9
                  Hallo,
                  du hast nicht dasselbe Problem, offensichtlich bist du verheiratet, da kannst du natürlich nicht die Daten des Ehepartners löschen.
                  Warum ein Abbruchhinweis kommt kann man von der Ferne nicht beurteilen.
                  Hast du mit der Datenübernahme gearbeitet, dann stimmt vielleicht eine andere Eintragung nicht.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    Bei der Datenübernahme schaue Dir auch mal die Dateneintragungen an, da die ggf. noch auf das Vorjahr lauten. Irgendwo ist da nämlich auch das Kalenderjahr mit einzutragen. Ob das was hilft, kann ich aber nicht sagen.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Bei der Datenübernahme schaue Dir auch mal die Dateneintragungen an, da die ggf. noch auf das Vorjahr lauten. Irgendwo ist da nämlich auch das Kalenderjahr mit einzutragen. .......
                      Hallo,
                      ich habe gerade getestet meinen eigenen Fall -> volljähriges Kind in Ausbildung dort wird Datum mit Kalenderjahr eingetragen und Freibetrag für auswärtige Unterbringung.
                      Bekomme zwar keinen Abbruchhinweis, aber in der Steuerberechnung wird der Freibetrag nicht berücksichtigt.

                      Tschüß

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                        #12
                        ... aber in der Steuerberechnung wird der Freibetrag nicht berücksichtigt.
                        Soll ich das bei den Fehlern 2023 erfassen oder willst du es nochmal testen ?

                        https://forum.elster.de/anwenderforu...d-erste-fehler
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo Charlie24,
                          NEIN ->kein Fehler
                          Die Nichtberücksichtigung kam, weil ich durch Datenübernahme das Kalenderjahr an der Stelle nicht auf 2023 geändert habe.
                          Wenn das Datum korrekt ist, erscheint die Steuerberechnung.
                          Das sollte für Codexregius den Hinweis von Picard777 unterstützen, die Anlage Kind nochmal durchzugehen.

                          Tschüß

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