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Rechnung als ganzes buchen, oder nur die einzelnen Posten ?

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    Rechnung als ganzes buchen, oder nur die einzelnen Posten ?

    Guten Tag,

    wünsche jedem einzelnen hier ein frohes neues Jahr 2024.

    Ich habe eine Rechnung gefunden, wo mehrere Positionen gelistet sind. Muss ich die einzelnen Positionen als Ausgabe buchen, oder die gesamt Rechnung ?

    Hier mal die einzelnen Positionen:

    Pos 1.: Pfand für Gasflasche
    Pos 2.: Gasfüllung (Schweißen)
    Pos.3: Druckminderer
    Pos.4: Haken für Pulverbeschichtung

    Gesamt Netto beträgt 380€

    Jetzt ist die Frage: muss ich die betrag einfach so in Elster eintragen, oder muss ich jede einzelne Position einzeln in meine Steuersoftware einfügen ?

    Ich frage, weil z.B. die Haken bei Pos. 4 ja unter "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten" reinkommen. Und die ersten 3 Positionen aber bei "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" reinkommen.

    Und by the way: die meisten SteurSoftware haben das bestimmt nicht mit berücksichtigt

    #2
    Die hier verlinkte Ausfüllhilfe legt eine andere Zuordnung der Rechnungspositionen nahe als von dir vorgesehen. Wie man die Einzelpositionen am besten bucht bzw. nachweist oder zusammenfasst, fehlt mir die Expertise. Man sollte am Ende so auskunftsfähig sein, dass man nicht vom FA nachteilig geschätzt wird.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #3
      Zitat von timote Beitrag anzeigen
      Die hier verlinkte Ausfüllhilfe legt eine andere Zuordnung der Rechnungspositionen nahe als von dir vorgesehen.
      Ja, die Ausfüllhilfe ist auch gut verständlich. Habe auch wirklich sehr viel über die Anlage EÜR gelesen. Aber nirgenswo wurde das Thema "einzelne Positionen" in einer Ausgaben-Rechnung angegangen. Ich glaube aber auch nicht dass das Finanzamt bei kleineren Beträgen da hart durchgreifen würde. Schwieriger wird es z.B. wie folgt:

      Pos 1: Einbrennofen (20.000€)
      Pos 2: Pulver für einen Großauftrag (4.000€)

      Da es sich bei der Selbständigkeit um's Pulverbeschichten handelt, würde ich Position 2 bei "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten" eintragen. Position 1 hingegen würde ich linear abschreiben.

      Klingt das nicht schlüssig ?

      Kommentar


        #4
        Klingt das nicht schlüssig
        Natürlich muss man zwischen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und Rohstoffen trennen, es entspricht aber eher nicht der Realität,

        dass solche Posten auf der gleichen Rechnung stehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          es entspricht aber eher nicht der Realität, dass solche Posten auf der gleichen Rechnung stehen.
          Da stimme ich dir zu

          Kommentar

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