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Außergewöhnliche Belastungen - Augen Lasern - Wo eintragen?

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    Außergewöhnliche Belastungen - Augen Lasern - Wo eintragen?

    Frohes Neues Jahr euch allen!

    Durch die Suchfunktion hab ich leider nur 2 ältere Beiträge zu dem Thema gefunden die mich leider nicht weitergebracht haben.

    Wo würde ich die Kosten für das Augenlasern in Elster bei meiner Einkommenssteuererklärung eintragen?

    Vielen Dank!
    VG Kalle

    #2
    Krankheitskosten.

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      #3
      In der Anlage Außergewöhnliche Belastungen, dort Zeile 19 Krankheitskosten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Krankheitskosten.
        Ist Anlage "Außergewöhnliche Belastungen", Abschnitt 5 "Andere Aufwendungen" Zeile 19 korrekt? Und wenn ja trage ich dort die kompletten OP Kosten ein oder nur der Betrag der nach der "zumutbaren Eigenbelastung" übrig bleibt?

        Danke euch beiden Charlie24 und Kloebi

        Kommentar


          #5
          Und wenn ja trage ich dort die kompletten OP Kosten ein oder nur der Betrag der nach der "zumutbaren Eigenbelastung" übrig bleibt?
          Die kompletten OP-Kosten, die zumutbare Eigenbelastung wird automatisch berücksichtigt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die kompletten OP-Kosten, die zumutbare Eigenbelastung wird automatisch berücksichtigt.
            Das ist praktisch, ich bedanke mich recht herzlich.

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              #7
              Hallo zusammen,

              ich hole mal diesen Thread wieder hervor, weil ich die gleiche Frage habe
              Das wäre jetzt die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Teil 5 andere Aufwendungen und dann Zeile 21? Braucht man außer der Rechnung vom Augenlasern noch weitere Nachweise? Im Internet habe ich dazu immer wieder unterschiedliche Antworten gefunden z.B. dass man eine Überweisung vom Hausarzt/Augenarzt benötigt?

              LG

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                #8
                Ja, Zeile 21 ist richtig. Der Rest Deiner Frage wird durch die Eingabehilfe (Klick aufs Fragezeichen) beantwortet.

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                  #9
                  Das läuft dann unter den Punkt "Kosten für Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel dürfen Sie nur als außergewöhnliche Belastung eintragen, wenn Sie ihre medizinische Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung oder die Verordnung einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers nachweisen können.​"? D.h. ohne eine Überweisung kann man das nicht absetzen?

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                    #10
                    Ohne eine Verordnung jedenfalls nicht.

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