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Jahr 2022 1500 EUR Rückzahlung, dieser Jahr 2023 soll ich nachzahlen?

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    #16
    Zitat von Bueger42 Beitrag anzeigen

    Ok, dann bleibe ich wahrscheinlich doch lieber bei dem 4/4, dann kann ich das Geld was ich bekomme auch ausgeben und muss nicht immer was für die Steuer zurück legen.
    Ein Gesichtspunkt, der bei der Frage der Steuerklassenkombination gern übersehen wird, ist folgender:
    Etliche Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) knüpfen bei ihrer Bemessung an das Nettoeinkommen an, so dass Du da mit Steuerklasse 3 mehr bekommen würdest. Während diese höhere Sozialleistung endgültig ist handelt es sich bei der Lohnsteuer immer nur um eine Abschlagszahlung auf die später durch den Steuerbescheid festgesetzte Jahressteuerschuld, die unabhängig von der Steuerklassenkombination immer gleich bleibt. Es könnte von daher schon sinnvoll sei dass Du im Falle einer Eheschließung in die Steuerklasse 3 gehst um Dein Nettoeinkommen zu erhöhen. Du kannst ja jeden Monat was zurücklegen um damit eine evtl. entstehende Nachzahlung abzudecken. Da gehört halt eine gewisse Ausgabendisziplin dazu.

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      #17
      Danke für die Infos, aber bei mehr Netto würden sich sicherlich auch meine Kindesunterhaltsleistung(über 500EUR derzeit) noch mehr erhöhen, oder?

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        #18
        Hier im Forum geht es vorrangig um die elektronische Steuererklärung, Kindesunterhalt ist hier kein Thema
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Trotzdem hast Du natürlich Recht damit dass sich auch der Kindesunterhalt am Nettoeinkommen orientiert.

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            #20
            Zitat von Bueger42 Beitrag anzeigen
            dachte man bekommt wenigstens ein paar Werbungskosten wie diese Kilometerpauschale usw. zurück
            Das Finanzamt zahlt natürlich keine Werbungskosten zurück. Allenfalls mindern die je nach persönlichem Steuersatz die Steuern.

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