Zitat von Bueger42
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Etliche Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) knüpfen bei ihrer Bemessung an das Nettoeinkommen an, so dass Du da mit Steuerklasse 3 mehr bekommen würdest. Während diese höhere Sozialleistung endgültig ist handelt es sich bei der Lohnsteuer immer nur um eine Abschlagszahlung auf die später durch den Steuerbescheid festgesetzte Jahressteuerschuld, die unabhängig von der Steuerklassenkombination immer gleich bleibt. Es könnte von daher schon sinnvoll sei dass Du im Falle einer Eheschließung in die Steuerklasse 3 gehst um Dein Nettoeinkommen zu erhöhen. Du kannst ja jeden Monat was zurücklegen um damit eine evtl. entstehende Nachzahlung abzudecken. Da gehört halt eine gewisse Ausgabendisziplin dazu.
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