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    #16
    Hallo,
    du öffnest die Einkommensteuererklärung für 2023, dann gibt es den Button Anlagen hinzufügen/entfernen.
    Für deinen genannten Fall sollte doch die Anlage R-AV/bAV passen.

    Tschüß

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      #17
      Wenn ich im Google Playstore wühle, finde ich Apps mit dem Namen ElsterSecure und MeinElster+, aber keine namens Elster. Wie heißt sie jetzt wirklich ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #18
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Wenn ich im Google Playstore wühle, finde ich Apps mit dem Namen ElsterSecure und MeinElster+, aber keine namens Elster. Wie heißt sie jetzt wirklich ?
        Achso .. wenn du dich mit elstersecure einloggst, öffnet das Handy die Website im Browser. Als Anwender merkt man das fast nicht. Also genau weiß ich Bescheid wie hella.
        Die Website heißt einfach elster.

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          #19
          Zitat von D_hippy Beitrag anzeigen
          Welche Anlagen ? Wo finde ich die Anlagen zur Einkommensart ?
          https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

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            #20
            Jetzt kommen wir der Sache endlich näher. Auf der Internetseite von einfach elster heißt es:

            "Ihre inländischen Renteneinkünfte oder Pensionen und Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen dem Finanzamt bereits vor. Deshalb müssen Sie diese Informationen bei einfachELSTER nicht in Ihre Steuererklärung eintragen.

            Sie müssen lediglich ein paar Fragen zum Beispiel zu Spenden, Arztrechnungen, Behinderung, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten beantworten."


            Da wir die Steuererklärung üblicherweise über "Mein Elster" erstellen, wird hier kaum Jemand Erfahrung mit "einfach elster" haben. Ausgehend von dem Infotext und dem Video verstehe ich das so, dass der Satz "müssen ... nicht ... eintragen" im Sinne von "können auch nicht" zu verstehen ist. Ohne die elektronischen Daten des Rentenversicherungsträgers, für die dieser bis zum 28.02. Zeit hat und am 05.01. sicher noch nicht geliefert hat, wird somit gar nichts gehen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #21
              Er ist bei "einfach elster" unterwegs, nicht bei "Mein Elster" !
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #22
                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Jetzt kommen wir der Sache endlich näher. Auf der Internetseite von einfach elster heißt es:
                Jetzt hat uns der Fragesteller völlig ins Nirwana geschickt.

                Wenn man sich über ElsterSecure einloggt, landet man definitiv in Mein Elster und nicht bei einfachElster.
                Insofern dürfte mit "Die Website heißt einfach elster." gemeint gewesen sein, dass die Webseite einfach nur "Elster" heißen dürfte. Aber ehrlich gesagt verlässt mich die Lust, mir aus Satzfragmenten, die eher zu einem 14jährigen als jemand passen würden, der anscheinend Renteneinkünfte bezieht, einen Inhalt herauszusuchen.

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                  #23
                  Stimmt, da dürftest Du richtig liegen - mit Allem :-)
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #24
                    Hallo,
                    dann kommt dazu, dass einfach Elster nach meinen Erlebnissen nur Ärger schafft.
                    Wer ein Zertifikat für Mein Elster hatte, hat sich das durch Ameldung bei einfachElster zerschossen.
                    Wenn man nicht in einem Gang fertiggemacht hat bis zum Absenden, kamen viele nicht mehr rein, um weiterzumachen.
                    Jedes Jahr benötigt man einen neuen Zugangscode.

                    Da kommen die Rentner schneller ans Ziel mit der vereinfachten Steuererklärung auf Papier.

                    Tschüß

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                      #25
                      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      Da kommen die Rentner schneller ans Ziel mit der vereinfachten Steuererklärung auf Papier.

                      Tschüß
                      oder mit der Datenübernahme aus dem Vorjahr und Bescheinigungsabruf. Viel schneller gehts nicht.

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                        #26
                        In meinem Alter ... Hat man schon mal Schwierigkeiten mit dem Kleingedruckten. Z.B. erschließt sich mir der Unterschied nicht im geringsten, ob man sagt, "Einkommenssteuer-" oder "Steuererklärung". Das soll man sich dann wohl zusammenreimen. Die Herren denken wohl, sie haben es mit Buchführung***-perten zu tun.
                        Allgemein möchte ich nur dazu sagen, das dieses ganze app-Wirrwar noch ein bischen besser mit Hilfstexten gespickt werden könnte.

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                          #27
                          Folgendes findet sich in der Anlage zum Hauptvordruck :
                          "Die Abgabe der Anlage R‑AV/bAV entfällt, wenn:
                          die Daten elektronisch übermittelt wurden und
                          die Werbungskosten den Pauschbetrag von 102 € oder 1.230 € bei Einnahmen aus einem Pensionsfonds nicht übersteigen."

                          Soll das irgendjemand verstehen ?
                          Sollte Ich vielleicht auf die Übermittlung durch den Versicherungsträger warten ?
                          Und warum wurde die bereits erfolgte Übermittlung des Vorjahres nicht berücksichtigt ?

                          Kommentar


                            #28
                            Sollte Ich vielleicht auf die Übermittlung durch den Versicherungsträger warten ?
                            Ja, das sollst du. Die Bescheinigungen für 2023 werden bis Ende Februar 2024 übermittelt und vorher macht es wenig Sinn,

                            eine Einkommensteuererklärung zu erstellen, es sei denn, man kennt seine steuerpflichtigen Einnahmen genau, was aber

                            ausreichend Steuerwissen voraussetzt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              Vielen Dank für die Auskunft

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                                #30
                                Zitat von D_hippy Beitrag anzeigen
                                Folgendes findet sich in der Anlage zum Hauptvordruck :
                                "Die Abgabe der Anlage R‑AV/bAV entfällt, wenn:
                                die Daten elektronisch übermittelt wurden und
                                die Werbungskosten den Pauschbetrag von 102 € oder 1.230 € bei Einnahmen aus einem Pensionsfonds nicht übersteigen."
                                Das gilt für den Papiervordruck.

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