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Betriebsaufgabe EÜR Kleinunternehmerregelung

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    Betriebsaufgabe EÜR Kleinunternehmerregelung

    Hallo zusammen!

    Ich habe im Oktober 2023 mein Gewerbe abgemeldet. Nun war ich grade dabei, die EÜR auszufüllen und habe bei Feld 9 "Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb beendet?" -> "Veräußert oder Aufgabe" ausgewählt.

    Ich habe alle meine Waren vor der Betriebsaufgabe veräußert, sodass keine Restbestände mehr vorhanden sind. Ich habe also ordnungsgemäß die EÜR ausgefüllt und bekomme nun bei der Prüfung am Ende folgende 2 Fehlermeldungen:
    • Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor.
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrektie Entnahmen in Zeile 106 und Einlagen in Zeile 107 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG).
    Was ist hier genau gemeint und was muss ich da genau eintragen?

    Die Dame vom Finanzamt mit der ich vor der Geschäftsaufgabe gesprochen habe hat mir am Telefon gesagt, dass eine Aufgabebilanz bei meiner Tätigkeit nicht erstellt werden muss, da es sich nicht um "große Summen" handelt.

    Was genau muss ich nun eintragen bzw. tun, um hier weiterzukommen?

    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

    #2
    Wenn es beim Wechsel der Gewinnermittlungsart weder einen Übergangsgewinn noch einen Verlust gab, wirst du in Zeile 89 der EÜR

    bei den Zu- und Abrechnungen eben einen Nullwert eintragen müssen. Deine Entnahmen und Einlagen musst du zusätzlich angeben, da

    kann bei den Einlagen ebenfalls ein Nullwert erfasst werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn es beim Wechsel der Gewinnermittlungsart weder einen Übergangsgewinn noch einen Verlust gab, wirst du in Zeile 89 der EÜR

      bei den Zu- und Abrechnungen eben einen Nullwert eintragen müssen. Deine Entnahmen und Einlagen musst du zusätzlich angeben, da

      kann bei den Einlagen ebenfalls ein Nullwert erfasst werden.
      Danke für diese superschnelle Antwort! Und bei Entnahmen trage ich den Geldbetrag ein, den ich bei Aufgabe vom Geschäftskonto auf mein privates Girokonto überwiesen habe? Denn das Geschäftskonto besteht ebenso nicht mehr. Oder was darf ich unter Entnahmen verstehen?

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        #4
        Und bei Entnahmen trage ich den Geldbetrag ein, den ich bei Aufgabe vom Geschäftskonto auf mein privates Girokonto überwiesen habe?
        Genauso machst du das !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Genauso machst du das !
          Tausend Dank, dass hat mir sehr geholfen! Ein schönes Wochenende !

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