Hallo zusammen!
Ich habe im Oktober 2023 mein Gewerbe abgemeldet. Nun war ich grade dabei, die EÜR auszufüllen und habe bei Feld 9 "Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb beendet?" -> "Veräußert oder Aufgabe" ausgewählt.
Ich habe alle meine Waren vor der Betriebsaufgabe veräußert, sodass keine Restbestände mehr vorhanden sind. Ich habe also ordnungsgemäß die EÜR ausgefüllt und bekomme nun bei der Prüfung am Ende folgende 2 Fehlermeldungen:
Die Dame vom Finanzamt mit der ich vor der Geschäftsaufgabe gesprochen habe hat mir am Telefon gesagt, dass eine Aufgabebilanz bei meiner Tätigkeit nicht erstellt werden muss, da es sich nicht um "große Summen" handelt.
Was genau muss ich nun eintragen bzw. tun, um hier weiterzukommen?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
Ich habe im Oktober 2023 mein Gewerbe abgemeldet. Nun war ich grade dabei, die EÜR auszufüllen und habe bei Feld 9 "Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb beendet?" -> "Veräußert oder Aufgabe" ausgewählt.
Ich habe alle meine Waren vor der Betriebsaufgabe veräußert, sodass keine Restbestände mehr vorhanden sind. Ich habe also ordnungsgemäß die EÜR ausgefüllt und bekomme nun bei der Prüfung am Ende folgende 2 Fehlermeldungen:
- Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor.
- Ihre Angaben sind leider nicht korrektie Entnahmen in Zeile 106 und Einlagen in Zeile 107 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG).
Die Dame vom Finanzamt mit der ich vor der Geschäftsaufgabe gesprochen habe hat mir am Telefon gesagt, dass eine Aufgabebilanz bei meiner Tätigkeit nicht erstellt werden muss, da es sich nicht um "große Summen" handelt.
Was genau muss ich nun eintragen bzw. tun, um hier weiterzukommen?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
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