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Außergewöhnliche Belastung fehlt ...

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    Außergewöhnliche Belastung fehlt ...

    Guten Abend,

    ich habe gerade das Formular Einkommensteuer 2023 aufgerufen. Dort soll unter Sonderausgaben die Möglichkeit geben Außergewöhnliche Belastung anzugeben. Ich habe jetzt 3 mal durchgeklickt und finde es nicht.....Fehlt der Rubrik??
    Habe ich etwas übersehen?

    Viele Grüße
    Andrea

    #2
    Dort soll unter Sonderausgaben die Möglichkeit geben Außergewöhnliche Belastung anzugeben.
    Nein, für außergewöhnliche Belastungen gibt es die Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Die musst du zunächst hinzufügen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ach, tatsächlich. Vielen Dank! ( Früher war der integriert...)

      Viele Grüße

      Andrea

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        #4
        ( Früher war der integriert...)
        Das ist aber bereits seit 2019 nicht mehr der Fall.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich vermute, da ich jedes Jahr dort was angegeben habe, hat das System übernommen. Bei meinem Mann das erste mal jetzt, wahrscheinlich deswegen.

          Viele Grüße Andrea

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            #6
            Guten Abend Charlie,
            ich bin begrenzt steuerpflichtig und hier finde ich das Formular einfach nicht. Kannst du mir weiter helfen?

            image.png

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              #7
              Ich bin zwar nicht Charlie, und weiß auch nicht, warum man nicht alle im Forum fragt, aber da es bei beschränkt Steuerpflichtigen keine außergewöhnlichen Belastungen gibt, da der Gesetzgeber meint, dass die Abfederung derselben Aufgabe des Staates ist, in dem der Steuerpflichtige unbeschränkt steuerpflichtig ist, braucht es die Anlage nicht.

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