Der Bescheid über den Grundsteuerwert ist bei uns eingetroffen.
Was mir gleich auffällt, die Ermäßigung der Grundsteuer, aufgrund das wir ein Denkmal bewohnen, wurde nicht berücksichtigt.
Ich versuche das nachzuvollziehen, das gelingt mir aber nicht.
Hier mal die Erläuterung des Finanzamtes:
laut den dem Finanzamt zur Verfügung stehenden Unterlagen handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um ein Gebäude, welches ein Baudenkmal im Sinne des Landesdenkmalschutzgesetzes darstellt.
Meine Fragen wären jetzt, welche Art von Denkmälern kommen überhaupt in den Genuss einer Ermäßigung und wo kann man das nachlesen?
Wir bewohnen ein Flächendenkmal, ist dies nicht im Landesdenkmalschutzgesetz verankert? In der Denkmalliste unseres Landkreises ist das von uns bewohnte Denkmal aufgelistet.
Vielleicht kann mal jemand Licht ins Dunkle bringen.
Gruß
Barete
Was mir gleich auffällt, die Ermäßigung der Grundsteuer, aufgrund das wir ein Denkmal bewohnen, wurde nicht berücksichtigt.
Ich versuche das nachzuvollziehen, das gelingt mir aber nicht.
Hier mal die Erläuterung des Finanzamtes:
laut den dem Finanzamt zur Verfügung stehenden Unterlagen handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um ein Gebäude, welches ein Baudenkmal im Sinne des Landesdenkmalschutzgesetzes darstellt.
Meine Fragen wären jetzt, welche Art von Denkmälern kommen überhaupt in den Genuss einer Ermäßigung und wo kann man das nachlesen?
Wir bewohnen ein Flächendenkmal, ist dies nicht im Landesdenkmalschutzgesetz verankert? In der Denkmalliste unseres Landkreises ist das von uns bewohnte Denkmal aufgelistet.
Vielleicht kann mal jemand Licht ins Dunkle bringen.
Gruß
Barete
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