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Grundsteuer Flächendenkmal Brandenburg

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    Grundsteuer Flächendenkmal Brandenburg

    Der Bescheid über den Grundsteuerwert ist bei uns eingetroffen.
    Was mir gleich auffällt, die Ermäßigung der Grundsteuer, aufgrund das wir ein Denkmal bewohnen, wurde nicht berücksichtigt.
    Ich versuche das nachzuvollziehen, das gelingt mir aber nicht.

    Hier mal die Erläuterung des Finanzamtes:

    laut den dem Finanzamt zur Verfügung stehenden Unterlagen handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um ein Gebäude, welches ein Baudenkmal im Sinne des Landesdenkmalschutzgesetzes darstellt.

    Meine Fragen wären jetzt, welche Art von Denkmälern kommen überhaupt in den Genuss einer Ermäßigung und wo kann man das nachlesen?
    Wir bewohnen ein Flächendenkmal, ist dies nicht im Landesdenkmalschutzgesetz verankert? In der Denkmalliste unseres Landkreises ist das von uns bewohnte Denkmal aufgelistet.
    Vielleicht kann mal jemand Licht ins Dunkle bringen.

    Gruß
    Barete

    #2
    Zitat von Barete Beitrag anzeigen
    Meine Fragen wären jetzt, welche Art von Denkmälern kommen überhaupt in den Genuss einer Ermäßigung und wo kann man das nachlesen?
    Das ist eine Frage des Steuerrechts und kein Thema, das mit Elster zu tun hat.

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      #3
      Soviel ich weiss, werden nur Baudenkmaeler, also unter Denkmalschutz stehende Gebaeude oder Gebaeudeteile, bei der Grundsteuer beguenstigt. Sogenannte Flaechendenmaeler gehoeren meines Wissens nicht dazu. Aber im Zweifel wuerde ich das mal genauer bei der Gemeinde bzw. der zustaendigen Denkmalschutzbehoerde erfragen. Anbei noch ein Link zur Informationsbroschuere des Landes Brandenburg:
      https://finanzamt.brandenburg.de/six...ieten_2020.pdf
      Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 07.01.2024, 15:18.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar


        #4
        Hier in Bayern findet man die Denkmallisten über die Seiten des Landesamts für Denkmalpflege. Eine Ermäßigung bekommt man hier

        sowohl für Gebäude, die einzeln als Baudenkmal ausgewiesen sind, wie für Gebäude, die in einem geschützten Ensemble liegen.

        In Brandenburg gilt meines Wissens bei der Grundsteuer Bundesrecht, da wirst du selbst recherchieren müssen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          War dann doch etwas schwieriger eine Antwort zu bekommen, bzw. jemand ans Telefon zu bekommen der davon Ahnung hat.
          Nach dem Grundsteuergesetz §15 Absatz 5 kommen nur Baudenkmäler in Betracht. Unser Haus steht auf einem Bodendenkmal.

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