Infolge Erbfall ist ein einem 6 Familienhaus ein Mieter nun auch Miteigentümer geworden.Soweit mir bekannt, muss im Rahmen der gesonderten Feststellung aus dieser Immobilie nunmehr eine "Aufteilung" erfolgen. Wohnungsgebundene Kosten der Mieter werden weiterhin uneingeschränkt geltend gemacht, allgemeine Kosten wie beispielhaft Dachsanierung, Treppenhaus, Fassade, Garten usw. muss ich anscheinend besonders trennen. Wenn beispielhaft von der Gesamtwohnfläche 20 % auf die Wohnung des Miteigentümers entfallen, ist anscheinend folgende steuerliche Behandlung vornzunehmen:
Mieteinnahmen Eigentümer A = 5 Wohnungen + 50 % der Wohnung des Miteigentümers
dito Miteigentümer = 5 Wohnungen
Ausgaben allgemein, beispielhaft Renvovierung Dach 10 Tsd. € total
Eigentümer A = 90 %
Miteigentümer B = 80 %
Fortsetzen würde sich dies beispielhaft für den Kauf eines Ordners für die hausverwaltung...
Frage 1
ist meine Annahme so korrekt
Frage 2:
wie kann ich dies technisch bitte im Programm umsetzen? Muss ich die Anlage V ggfs. für jeden Eigentümer erstellen?
Danke.
Gerade bei größeren Investitionen, wie neue Heizung, führt dies dann zwangsläufig zu erheblichem finanziellen Einsatz des Eigentümers A und damit höherer Steuerlast, da die Miete des Miteigentümers aufgrund des Altgers udn zustnds der Wohnung relativ gering ausfällt.
Mieteinnahmen Eigentümer A = 5 Wohnungen + 50 % der Wohnung des Miteigentümers
dito Miteigentümer = 5 Wohnungen
Ausgaben allgemein, beispielhaft Renvovierung Dach 10 Tsd. € total
Eigentümer A = 90 %
Miteigentümer B = 80 %
Fortsetzen würde sich dies beispielhaft für den Kauf eines Ordners für die hausverwaltung...
Frage 1
ist meine Annahme so korrekt
Frage 2:
wie kann ich dies technisch bitte im Programm umsetzen? Muss ich die Anlage V ggfs. für jeden Eigentümer erstellen?
Danke.
Gerade bei größeren Investitionen, wie neue Heizung, führt dies dann zwangsläufig zu erheblichem finanziellen Einsatz des Eigentümers A und damit höherer Steuerlast, da die Miete des Miteigentümers aufgrund des Altgers udn zustnds der Wohnung relativ gering ausfällt.
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