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Anlage Kind - Kindergeld oder "vergleichbare Leistungen"

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    Anlage Kind - Kindergeld oder "vergleichbare Leistungen"

    Hallo,

    Folgende Frage: Was wird unter "vergleichbaren Leistungen" im Zusammenhang mit dem Kindergeld verstanden? Gehört Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Familiengeld auch dazu? Falls nein, muss ich diese "Einkünfte" irgendwo anders angeben? Wenn ja, wo?

    Danke für die Hilfe,
    LG

    #2
    Hast Du Dir die Eingabehilfe gar nicht angeguckt? Dort heißt es:


    Einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen (zum Beispiel ausländisches Kindergeld, Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung) tragen Sie bitte ebenfalls ein.

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      #3
      Doch habe ich natürlich gelesen, sonst hätte ich hier nicht gefragt... bei mir steht da nur "Einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen (zum Beispiel ausländisches Kindergeld) tragen Sie bitte ebenfalls ein."

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        #4
        Ein Kinderzuschlag oder ein Unterhaltsvorschuss sind keine vergleichbaren Leistungen, Familiengeld, was immer das sein mag, auch nicht.

        bei mir steht da nur
        Einfach die Hilfe lesen !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Familiengeld gibt es nur in Bayern. Danke für deine Hilfe

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            #6
            Familiengeld gibt es nur in Bayern.
            Da lebe ich zwar, aber als wir noch Kinder mit Anspruch auf Kindergeld hatten, gab es das garantiert noch nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Das Familiengeld gibt es seit September 2018, so erhält man vom ersten bis zum dritten Geburtstag monatlich 250€. Bekommt man automatisch, wenn man Kindergeld beantragt hat.

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                #8
                Zitat von Gast136 Beitrag anzeigen
                bei mir steht da nur
                Ich hab jetzt nicht bei allen denkbaren Jahren nachgeguckt.

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