Hallo,
Folgende Frage: Was wird unter "vergleichbaren Leistungen" im Zusammenhang mit dem Kindergeld verstanden? Gehört Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Familiengeld auch dazu? Falls nein, muss ich diese "Einkünfte" irgendwo anders angeben? Wenn ja, wo?
Danke für die Hilfe,
LG
Folgende Frage: Was wird unter "vergleichbaren Leistungen" im Zusammenhang mit dem Kindergeld verstanden? Gehört Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Familiengeld auch dazu? Falls nein, muss ich diese "Einkünfte" irgendwo anders angeben? Wenn ja, wo?
Danke für die Hilfe,
LG
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