Anlage EÜR.

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  • Nordlicht-25
    Neuer Benutzer
    • 25.01.2024
    • 9

    #1

    Anlage EÜR.

    Ich versuche das erste Mal die Steuer alleine zu machen. Dazu verwende ich die alten Steuererklärungen von meinem Steuerberater. Ich habe mich nie selbst um die Steuern gekümmert und will mich da jetzt reinarbeiten - durch Abgucken vom Steuerbescheid des Vorjahres. Bei der Anlage EÜR verstehe ich nicht, wie die Beiträge entstanden sind: Zeile 46 - Raumkosten (920),
    Zeile 49 - Telekommunikation (800), Zeile 83 - Fahrkosten (700). Da die Beträge nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen, müssen es ja anteilige Beträge sein. Wie berechnet man die denn?
    Ich bin nebenberuflich als Förderlehrerin tätig. Dafür brauche ich nicht unbedingt ein Arbeitszimmer, Telefon und Auto. Mir ist nicht ganz klar, weshalb ich dafür überhaupt was bei der Steuer absetzen kann. Ich habe schon überlegt, mein nebenberufliches Einkommen als Übungsleiterpauschale zu deklarieren, weil ich dabei nie mehr als 3000 Euro im Jahr verdiene. Dann spare ich mir den Aufwand für die EÜR-Anlage. Wäre das eine gute Idee?
    Mein Steuerberater hat durch diese EÜR in den letzten Jahren immer einen Verlust errechnet. Weiß jemand, wie lange das Finanzamt diesen Verlust mitmacht? Mein Steuerberater hat es bisher gemacht, aber mir ist nicht ganz wohl dabei. Wie gesagt, ich habe mich mit den Steuern nie befasst und mein Steuerberater ist im Moment krank. Den kann ich nicht mehr fragen.
  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #2
    Das mit der Übungsleiterpauschale kannst Du machen, wenn alle Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG erfüllt sind. Da bleibt alles bis 3.000 € steuerfrei, Du hast keine Arbeit damit und ein gutes Gewissen.

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45997

      #3
      Ich bin nebenberuflich als Förderlehrerin tätig
      Ob § 3 Nr.26 EStG greift, hängt in dem Fall vom Status des Auftraggebers ab.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Telepeter
        Erfahrener Benutzer
        • 17.02.2023
        • 1484

        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Status des Auftraggebers
        Genau, grob vereinfacht gesagt: Staat, Kommune, Kirche oder gemeinnütziger Verein.

        Kommentar

        • timote
          Erfahrener Benutzer
          • 24.01.2023
          • 748

          #5
          Ich habe mal nach "Abmeldung einer freiberuflichen Tätikeit" gesucht und verlinke mal folgenden Beitrag des Forums:
          Hallo zusammen, ich sitze gerade über meiner Steuererklärung für das Jahr 2020. Da ich zum 01.12.2020 meine freiberufliche Tätigkeit abgemeldet habe, wird jetzt eine Schlussbilanz fällig. Mir stellt sich nun die Frage, wie bzw. wo trage ich meine Einkünfte/Ausgaben hierfür ein? Ich habe während meiner freiberuflichen Tätigkeit

          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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