Hallo,
seit dem 1.4.23 bin ich in der Rente ab 63. Gleichzeitig arbeiten ich aber noch bei meiner alten Arbeitsstelle 3 Tage pro Woche weiter.
Damit habe ich zwei Lohnsteuerbescheinigungen, eine für 1.1.23 - 31.3.23 und eine ab dem 1.4.23. Zusätzlich habe ich noch eine freiberufliche Tätigkeit.
Alles kein Problem das in die entsprechenden Formulare einzugeben, das hat ja auch die Jahre vorher funktioniert.
Ich frage mich für 2023 jetzt nur, wo ich die Rentenbezüge ab dem 1.4.23 eingeben muss, damit die Steuerberechnung richtig ist.
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort
seit dem 1.4.23 bin ich in der Rente ab 63. Gleichzeitig arbeiten ich aber noch bei meiner alten Arbeitsstelle 3 Tage pro Woche weiter.
Damit habe ich zwei Lohnsteuerbescheinigungen, eine für 1.1.23 - 31.3.23 und eine ab dem 1.4.23. Zusätzlich habe ich noch eine freiberufliche Tätigkeit.
Alles kein Problem das in die entsprechenden Formulare einzugeben, das hat ja auch die Jahre vorher funktioniert.
Ich frage mich für 2023 jetzt nur, wo ich die Rentenbezüge ab dem 1.4.23 eingeben muss, damit die Steuerberechnung richtig ist.
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort
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