Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kleingewerbe: Vordruck EÜR Fahrzeugberücksichtigung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kleingewerbe: Vordruck EÜR Fahrzeugberücksichtigung

    Hallo
    In dem bezeichneten Vordruck gibt es folgenden Punkt:

    Fahrkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge:

    Wir wind Wohnmobilblogger im Kleingewerbe. Wir besitzen auch ein Wohnmobil, welches KEIN Firmenfahrzeug ist. Dieses Fahrzeug gehört somit nicht zum Betriebsvermögen, oder doch?
    Kann man die Fahrkilometer absetzen, wenn wir nun mit dem Wohnmobil zur Messe nach Düsseldorf fahren, um von dort zu berichten?
    Könnte man auch Reparaturen absetzen oder Reisen ins Ausland, um dort unserer Tätigkeit als Reiseblogger wahrzunehmen?
    Gruss Michael

    #2
    Wann man ein Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuordnet und wie dann die Abschreibungs- und Absetzmöglichkeiten sind sind steuerliche Fragen. Um diese geht es hier im Forum nicht.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Wann man ein Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuordnet und wie dann die Abschreibungs- und Absetzmöglichkeiten sind sind steuerliche Fragen. Um diese geht es hier im Forum nicht.
      gilt das im gesamten Forum hier oder habe ich nur an der falschen Stelle gefragt? Ich möchte mein privat genutztes Fahrzeug nicht dem Betriebsvermögen hinzufügen, sondern es ab und an als Kleinunternehmer nutzen und absetzen.

      Kommentar


        #4
        Hier im Forum geht es um die elektronische Steuererklärung. Fragen zum Steuerrecht sind hier nicht richtig.

        Kommentar


          #5
          Steuerrechtliche Fragen liegen tatsächlich im Grenzbereich dieses Forums. Ich habe aber mal nach "einlage eür kfz elster forum" gesucht und folgenden Beitrag gefunden:

          https://forum.elster.de/anwenderforu...gen#post422170

          Vielleicht hilft dieser weiter.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

          Kommentar


            #6
            Zitat von timote Beitrag anzeigen
            Steuerrechtliche Fragen liegen tatsächlich im Grenzbereich dieses Forums. Ich habe aber mal nach "einlage eür kfz elster forum" gesucht und folgenden Beitrag gefunden:

            https://forum.elster.de/anwenderforu...gen#post422170

            Vielleicht hilft dieser weiter.
            Danke für den Link. Ich kann mir nicht gorstellen, dass unsere ganzen Reisen in Europa als Reiseblogger absetzbar sind. Ich könnte die einzelnen Fahrten garnicht nachweisen. Es geht hier um rund 15000 km pro Jahr.

            Kommentar

            Lädt...
            X