Wo trage ich als Kleinunternehmer meine Betriebseinnahmen ein, wenn ich auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet habe?
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Keine Ankündigung bisher.
auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet
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Jedenfalls nicht in die Zeile 11 der EÜR, falls es um die EÜR gehen sollte, was aus deinem Beitrag nicht eindeutig hervorgehtFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von axolotl Beitrag anzeigenWo dann, wenn nicht in Zeile 11 der EÜR?
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Das sind dann ganz normale umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen, die mit dem Nettowert in Zeile 14 ff. der EÜR zu erfassen sind.
Landwirt wirst du ja nicht sein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Daher bist Du bis auf weiteres durch Deinen Verzicht kein Kleinunternehmer.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Verstehe ich euch richtig:
Als Unternehmer mit geringem Umsatz, dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird, seinen Nettoumsatz in Zeile 14 der EÜR einzutragen hat.
Er will Umsatzsteuer bezahlen, und nicht, wovon Kleinunternehmer befreit sind, auf Umsatzsteuer verzichten.
Danke im Voraus.
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Zitat von axolotl Beitrag anzeigenAls Unternehmer mit geringem Umsatz, dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird, seinen Nettoumsatz in Zeile 14 der EÜR einzutragen hat.
Er will Umsatzsteuer bezahlen, und nicht, wovon Kleinunternehmer befreit sind, auf Umsatzsteuer verzichten.
Das Bezahlen der Umsatzsteuer funktioniert aber nicht über die EÜR...
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