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auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet

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    auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet

    Wo trage ich als Kleinunternehmer meine Betriebseinnahmen ein, wenn ich auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet habe?

    #2
    Jedenfalls nicht in die Zeile 11 der EÜR, falls es um die EÜR gehen sollte, was aus deinem Beitrag nicht eindeutig hervorgeht
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wo dann, wenn nicht in Zeile 11 der EÜR?

      Danke im Voraus.

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        #4
        Zitat von axolotl Beitrag anzeigen
        Wo dann, wenn nicht in Zeile 11 der EÜR?
        Wenn es nicht die 11 ist, wirst du die Einnahmen wohl thematisch passend auf die Zeilen 13ff aufteilen müssen.

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          #5
          Das sind dann ganz normale umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen, die mit dem Nettowert in Zeile 14 ff. der EÜR zu erfassen sind.

          Landwirt wirst du ja nicht sein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Daher bist Du bis auf weiteres durch Deinen Verzicht kein Kleinunternehmer.

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              #7
              Daher bist Du bis auf weiteres durch Deinen Verzicht kein Kleinunternehmer.
              Man ist bekanntlich 5 Jahre an die Regelbesteuerung gebunden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Verstehe ich euch richtig:

                Als Unternehmer mit geringem Umsatz, dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird, seinen Nettoumsatz in Zeile 14 der EÜR einzutragen hat.
                Er will Umsatzsteuer bezahlen, und nicht, wovon Kleinunternehmer befreit sind, auf Umsatzsteuer verzichten.

                Danke im Voraus.

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                  #9
                  Zitat von axolotl Beitrag anzeigen
                  Als Unternehmer mit geringem Umsatz, dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird, seinen Nettoumsatz in Zeile 14 der EÜR einzutragen hat.
                  Er will Umsatzsteuer bezahlen, und nicht, wovon Kleinunternehmer befreit sind, auf Umsatzsteuer verzichten.
                  Ein Unternehmer, der kein Kleinunternehmer ist (und hier mal mit Aussagelogik anfangen: wenn ein Kleinunternehmer ein Unternehmer ist, der unter der Umsatzgrenze liegt und nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat, dann ist der Unternehmer kein Kleinunternehmer, wenn er über der Umsatzgrenze liegt oder auf die Regelung verzichtet hat) trägt in Zeile 14 die umsatzsteuerpflichtigen Nettoeinnahmen ein, denn die dem Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kommt in Zeile 16.

                  Das Bezahlen der Umsatzsteuer funktioniert aber nicht über die EÜR...

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