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Dienstwagen 1 Prozent Regelung / Entfernungspauschale??

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    Dienstwagen 1 Prozent Regelung / Entfernungspauschale??

    Hallo Alle Zusammen,

    Nach ausgiebiger Recherche und Suche bin ich mir unsicher, wie ich meine Entfernungspauschale korrekt angeben soll.
    Als Außendienstmitarbeiter mit einem dienstlichen Fahrzeug mit privat Nutzung das monatlich mit einem Prozent versteuert wird, habe ich gelesen, dass ich die Entfernungspauschale normal angeben kann und das in vollen umfang(Als Außendienstmitarbeiter). Ich fahre durchschnittlich 120 km pro Tag an 5 Arbeitstagen insgesamt 208 Arbeitstagen im Letzten Jahr. Der Wagen hat einen bruttolistenpreis von 45.300 Euro.
    Kann jemand mir erklären, wie ich die Entfernungspauschale für einen Außendienstmitarbeiter ohne festen Arbeitsstätte korrekt angebe? Ich habe auch von der 0,03 Regelung gehört, die ich nicht genau verstehe?.

    Danke im Voraus.

    #2
    Als reiner Außendienstmitarbeiter hat man häufig überhaupt keine 1.Tätigkeitsstätte. Hast du ein Büro, dass du regelmäßig aufsuchst ?

    Für diese Tage kannst du die Entfernungspauschale geltend machen. Wenn du von dort in den Außendienst startest und vom Außendienst

    direkt in die Wohnung zurückkehrst, darf nur ein halber Tag geltend gemacht werden. Die 0,03%-Regelung bedeutet, dass zusätzlich zu

    dem 1 Prozent für jeden Entfernungskilometer noch 0,03% zusätzlich versteuert werden müssen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein, ich habe keine feste 1. Tätigkeitstätte, sondern etwa 50 Vertragspartner und rund 30 andere Kunden, die ich im verlauf des gesamten Jahres mehrmals besuche. heißt das, ich kann weder die entfernungspauschale noch die Kilometerpauschale angeben ?

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        #4
        Hallo,

        ja, das heisst es. Du hast ja gar keine Kosten durch die Fahrten, also kannst du auch nichts absetzen.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Hallo alle zusammen
          Ich habe eine ähnliche Frage. Mein Freund hat ein Dienstwagen erhalten mit der 1 % Regelung, Er darf auch privat damit fahren. Ebenfalls hatte er eine Tankkarte. Jetzt habe ich im Internet irgendwas mit 0,03 % gelesen sowie 0,002 %. Wenn ich mir die Abrechnung anschaue, wurde nur die 1 % Regelung angewendet.
          Muss ich in Elster irgendwas noch eingeben, was den Dienstwagen betrifft? Und wenn ja, wo?
          Ich vermute auch, Entfernungspauschale und Kilometerpauschale muss ich nicht eingeben, weil er ja eine Tankkarte bekommen hat, oder?
          Ich danke euch jetzt schon mal für eure Antworten.
          Lg Marlene
          Zuletzt geändert von marlene36; 17.08.2024, 08:34.

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            #6
            Hallo marlene36!

            1%-Regelung für die "private" Pkw-Nutzung!
            --> deshalb übernimmt der Arbeitgeber sämtliche (!) Pkw-Kosten, deshalb hat Ihr Freund eine Tankkarte erhalten, - damit alles über das Konto des Arbeitgebers bezahlt wird!

            Fahrten von der Wohnung zur "ersten Tätigkeitsstätte" sind weder "private" Fahrten noch "Dienstfahrten", die liegen "irgendwo dazwischen", deshalb kann hierfür eine "Entfernungspauschale" geltend gemacht werden.

            In Ihrem Fall ist das aber nicht relevant: Wenn der Arbeitgeber nur die 1%-Regelung angewendet hat, dann hat Ihr Freund überhaupt keine "Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte i.S.d. Steuerrechts" - damit ist auch in der ESt-Erklärung bei der Entfernungspauschale nix anzugeben!
            Zuletzt geändert von Uwe64; 17.08.2024, 10:25.

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              #7
              HalloUwe64,
              vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort.
              Im Klartext bedeutet das er muss nirgends etwas angeben, was den Firmenwagen betrifft?
              Und was hat das mit dieser 0,03 % und 0,002 % Geschichte auf sich was ich hier und auch im Internet mal gelesen habe? Das bleibt bei uns unberührt? Ich möchte nur net das wir dann Probleme haben weil wir irgendwas vielleicht net angegeben haben.
              Zuletzt geändert von marlene36; 17.08.2024, 11:29.

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                #8
                Im Klartext bedeutet das er muss nirgends etwas angeben, was den Firmenwagen betrifft?
                ja!

                Und was hat das mit dieser 0,03 % und 0,02 % Geschichte auf sich?
                Erfreut Euch beide Eures glücklichen und unkomplizierten steuerlichen Lebens - in der glücklichen Situation zu sein, dass der Arbeitgeber was die Pkw-Nutzung betrifft alles für Euch erledigt und Ihr Euch nicht in der ESt-Erklärung mit dem Problem "was ist denn jetzt eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Steuerrechts" herumplagen müsst!

                da gibt es seitenweise (!) Erläuterungen dazu ...

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                  #9
                  Uwe64 vielen Dank für deine Hilfe

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                    #10
                    Hallo marlene36,

                    der Dienstwagen ist doch schon über die Lohnbuchhaltung steuerlich behandelt worden.
                    Da wird doch 1% des Listenpreises als geldwerter Vorteil auf das Gehalt draufgerechnet und versteuert.
                    Die zweite, die 0,03% Methode wird nicht so gerne verwendet, weil man da ein Fahrtenbuch führen muß.
                    Auch kann man während des Jahres sowieso nicht zwischen den beiden Möglichkeiten wechseln!!!

                    Also freut euch, wie Uwe64 schon riet -Eures glücklichen und unkomplizierten steuerlichen Lebens-

                    Gruß - Hans

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                      #11
                      Vielen Dank auch an dich Hans53. Das ist neu für uns, daher waren wir uns nicht sicher, wie wir das handhaben müssen. Aber zum Glück gibt es ja das Forum hier, in dem einen wirklich sehr schnell geholfen und auch super erklärt wird. Vielen Dank nochmals.

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                        #12
                        @Hans53: Die 0,03 % sind dann maßgeblich, wenn ich mit meinem Firmenwagen neben der Privatnutzung (die mit 1 % geldwerten Vorteil versteuert wird) für Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte nutze - in diesem Fall wird für jeden Entfernungskilometer der Satz von 0,03 % des Bruttolistenneupreises des Pkws angesetzt. Wird der Firmenwagen auch für eine doppelte Haushaltsführung genutzt, dann greift der Satz von 0,002 % des Bruttolistenneupreises des Pkws für jeden Entfernungskilometer zwischen erster Tätigkeitsstätte und eigenem Hausstand maßgeblich. Ein Fahrtenbuch braucht's dazu nicht!!!
                        Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist nur notwendig, wenn der Firmenwagennutzer die tatsächlich angefallenen privaten Fahrten glaubhaft machen möchte, weil er damit einen niedrigeren Betrag als den 1%-Wert als geldwerten Vorteil versteuern möchte.

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                          #13
                          Ein Fahrtenbuch braucht's dazu nicht!!!
                          So ist das ! Man kann bei weniger als 15 Fahrten monatlich zur ersten Tätigkeitsstätte auch auf die Einzelbewertung mit 0,002 % ausweichen.

                          Auch das geht noch ohne Fahrtenbuch. Die Idealvorstellung der Finanzverwaltung ist, dass man monatlich die Zahl der Tage an die Lohnbuchhaltung

                          meldet und die das berücksichtigen. Es geht aber auch noch bei der Einkommensteuererklärung. Aufwändig ist das zwar, aber in Homeoffice-Zeiten

                          bekommt die Einzelbewertung in der Praxis eine immer größere Bedeutung.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
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                            das hast du wunderbar erklärt. Danke!
                            Meine Zeit als Personalbuchhalter sind halt nun auch schon weit mehr15 Jahre her.

                            Gruß - Hans

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