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kinder studieren auswaerts: Ausbildungsfreibetrag, wo eintragen

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    kinder studieren auswaerts: Ausbildungsfreibetrag, wo eintragen

    Der "Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs" eines sich in Berufsausbildung befindlichen, auswärts untergebrachten, volljährigen Kindes ("Sonderbedarfsfreibetrag") wurde ab 2023 von bisher 924 EUR auf 1.200 EUR im Jahr angehoben".
    Aber wo eintragen?
    Nach langer Suche habe ichs verstanden: Antwort: 9 - Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes, in "Auswaerts Unterbringung" eintragen ... und schon zieht Elster bei der Berechnung den Freibetrag ab.
    Zuletzt geändert von calberti; 09.02.2024, 18:59. Grund: Studenten

    #2
    Der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs hat in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die Du Deinen Abeitnehmern erstellst, nichts zu suchen. Ich verschieb die Frage mal verdachtsweise ins Unterforum zu ElsterFormular.
    Den ersten Satz hab ich drei Mal lesen müssen, bis ich in verstanden hab. Kommas und das kleine Wörtchen dass sind keine schlechte Erfindung!

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      #3
      Interessant. Nur weiß ich nicht genau, was uns das sagen soll.

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        #4
        Ich verschieb die Frage mal verdachtsweise ins Unterforum zu ElsterFormular.
        Wirklich ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hmm, Hoffentlich hab ich's zwar falsch geschrieben, aber richtig verschoben, statt umgekehrt

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            #6
            ... aber richtig verschoben,
            Das schon !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs hat in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die Du Deinen Abeitnehmern erstellst, nichts zu suchen. Ich verschieb die Frage mal verdachtsweise ins Unterforum zu ElsterFormular.
              Den ersten Satz hab ich drei Mal lesen müssen, bis ich in verstanden hab. Kommas und das kleine Wörtchen dass sind keine schlechte Erfindung!
              Ihr "antwortet" ja schnell. Respekt. Ich habe jetzt leicht umgeschrieben/ angepasst.

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                #8
                Mir ging es genauso, irgendwie gab es eine Diskrepanz zum letzten jahr, und ich hatte festgestellt, dass der Freibetrag nicht beruecksichtigt wurde.
                Wie ist denn nun die Loesung? Hofft man darauf, dass das FA die Betraege beruecksichtigt (sie sind in Anlage N eingetragen, werden aber in Elster nicht beruecksichtigt), haben doe ein
                anderes, korrekteres Programm? Oder soll man sie wie oben empfohlen bei aussergewoehnliche Belastungen eintragen
                ?
                Etwas Off-Topic: Ich kann auch den ersten Satz gut lesen, verglichen mit $34, (1), Satz 2 "Die für die außerordentlichen Einkünfte anzusetzende Einkommensteuer beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) und der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte." finde ich ihn ausserordentlich klar formuliert (OK, $34 ist es auch, aber man muss ihn schon irgendwie in eine Formel uebersetzen, um ihn zu verstehen).

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                  #9
                  Ich stehe auf dem Schlauch.
                  Die Anlage N ist für nichtselbständige Einkünfte und die zugehörigen Werbungskosten. Da gehört der Freibetrag ja schonmal offensichtlich nicht rein.
                  Außergewöhnliche Belastungen passen auch so gar nicht.

                  Dabei steht die Lösung doch sogar im nachträglich editierten ersten Beitrag (der in dem Zuge offenbar auch verständlicher gemacht wurde).

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                    #10
                    Fehler, ist natuerlich in Anlage Kind (9.), nicht Anlage N eingetragen. Fuer Kinder die auswaertig studieren gibt es einen Freibetrag von 1200 Euro in 2023, 2022 waren es wohl 924(?) Euro, zuvor wohl mal 800(?) Euro. In 2022 hab ich einfach in Anlage Kinder die auswaertige unterbringung vermerkt, und es wurde beruecksichtigt (Freibeträge für auswärtig untergebrachte Kinder in Berufsausbildung § 33 a Abs. 2 EStG, allerdings nur 1463 fuer 2 Kinder). Wenn ich dies in 2023 eintrage, sehe ich keinen Freibetrag in der Berechnung. Moeglicherweise rechnet ja auch nur das Elster-Programm inkorrekt, und das FA beruecksichtigt diese trotzdem. Die Frage bleibt, ob ich nicht einfach bei Aussergewoehnliche Belastugnen dies sicherheitshalber eintrage, und einen Vermerk mache, damit es beruecksichtigt wird, ohen dass ich da noch mal extra Einspruch einlegen muss. Danke fuer die schnelle Reaktion!!!

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                      #11
                      Ach so, Eintragungen bei "aussergewoehnliche Belastungen" hilft auch nicht, weil man da unter dem Selbstbehalt ist... Was tun? Einfach auf das FA vertrauen?

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                        #12
                        Angaben zum Ausbildungsfreibetrag gehören nicht in die Anlage Aussergewoehnliche Belastungen. Einen Vermerk auf Seite 8 des Hauptvordrucks kann man natürlich machen.

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                          #13
                          Eine fehlerhafte Berechnung ist hier nicht bekannt. Wenn hier berichtet wird, dass der Freibetrag nicht auftaucht, lag es nach meiner Erinnerung meist daran, dass vergessen wurde, bei Übernahme aus dem Vorjahr die Daten für die Ausbildung etc. des volljährigen Kindes zu aktualisieren und das Kind gar nicht mehr berücksichtigt wurde.

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