Hallo, ich habe seit 2018 einen alten Dreiseithof mit Pferdehaltung privat in Bayern. Zwei Flurnummern. Bisher Grundsteuer B. Im Zuge der Reform wird nun klar dass wir auf der zweiten Flurnummern gemischte Nutzung ca.3000 qm und Grünland mit Ertragswertnummer ca. 1700qm haben. Erste Flurnummer Wohnhaus Scheunen Lager Pferdestall. Zweite Flurnummer Offenstall mit Weiden die wir bewirtschaften Obstbäume Hühner Gemüsegarten. Ich habe dann für das Ausfüllen am Finanzamt ein zweites Aktenzeichen beantragt um das Grünland einzutragen. Das wurde mir verweigert. Ichbhabe dann mit dem handschriftlichen Formular alles eingetragen wie ich es richtig sehe. Wohnhaus B Hofstellenund Grünland A. Jetzt habe ich die Anweisung bekommen alles auf B zu machen. Ich lese hier dass es bei vielen Finanzämtern in Bayern kein Thema ist ein zweites Aktenzeichen zu bekommen. Wie kann das sein, was kann ich noch machen? Gruß Iris
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Ehemalige Hofstelle
Hallo, ich habe seit 2018 einen alten Dreiseithof mit Pferdehaltung privat in Bayern. Zwei Flurnummern. Bisher Grundsteuer B. Im Zuge der Reform wird nun klar dass wir auf der zweiten Flurnummern gemischte Nutzung ca.3000 qm und Grünland mit Ertragswertnummer ca. 1700qm haben. Erste Flurnummer Wohnhaus Scheunen Lager Pferdestall. Zweite Flurnummer Offenstall mit Weiden die wir bewirtschaften Obstbäume Hühner Gemüsegarten. Ich habe dann für das Ausfüllen am Finanzamt ein zweites Aktenzeichen beantragt um das Grünland einzutragen. Das wurde mir verweigert. Ichbhabe dann mit dem handschriftlichen Formular alles eingetragen wie ich es richtig sehe. Wohnhaus B Hofstellenund Grünland A. Jetzt habe ich die Anweisung bekommen alles auf B zu machen. Ich lese hier dass es bei vielen Finanzämtern in Bayern kein Thema ist ein zweites Aktenzeichen zu bekommen. Wie kann das sein, was kann ich noch machen? Gruß IrisDu hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
Diese Galerie hat 2 BilderZuletzt geändert von Iris Di; 09.02.2024, 15:35.Stichworte: -
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Wie kann das sein, was kann ich noch machen?
Ein Thema für das Anwenderforum hier ist das nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
Was heisst das denn nun genau? Wie hast du die "Anweisung" erhalten und wurde sie auch begruendet?Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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Das ist ja ein ganz normales Anschreiben und noch kein Bescheid. Dort steht geschrieben, dass die beiden Flurstuecke als wirtschaftliche Einheit wie bisher als Grundvermoegen (also Grundsteuer B) zu bewerten sind - siehe auch Schreiben vom 30.01.2023. Ich fuerchte, da wirst du auch nicht drum herum kommen. Wenn du aber jetzt die Zuordnung zum Grundvermoegen trotzdem fuer falsch haeltst, musst du wohl nochmals bei deinem Finanzamt vorsprechen muessen, um die Sachlage abschliessend zu klaeren. Da stellt sich natuerlich die Frage, warum das von dir nicht schon vorher beanstandet wurde, denn du hast ja bereits bei Kauf/Uebernahme in 2018 die Bescheide vom Finanzamt bekommen.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Da stellt sich natuerlich die Frage, warum das von dir nicht schon vorher beanstandet wurde, denn du hast ja bereits bei Kauf/Uebernahme in 2018 die Bescheide vom Finanzamt bekommen.
einbezieht, sieht das deutlich anders aus. Ich hatte in der Verwandtschaft auch einen Fall, bei dem sich der Grundsteuermessbetrag wegen ehemaliger
landwirtschaftlicher Nebengebäude mehr als verdoppelt hat. Bei einer Bewertung nach Bundesrecht wäre er gleich geblieben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigenDas ist ja ein ganz normales Anschreiben und noch kein Bescheid. Dort steht geschrieben, dass die beiden Flurstuecke als wirtschaftliche Einheit wie bisher als Grundvermoegen (also Grundsteuer B) zu bewerten sind - siehe auch Schreiben vom 30.01.2023. Ich fuerchte, da wirst du auch nicht drum herum kommen. Wenn du aber jetzt die Zuordnung zum Grundvermoegen trotzdem fuer falsch haeltst, musst du wohl nochmals bei deinem Finanzamt vorsprechen muessen, um die Sachlage abschliessend zu klaeren. Da stellt sich natuerlich die Frage, warum das von dir nicht schon vorher beanstandet wurde, denn du hast ja bereits bei Kauf/Uebernahme in 2018 die Bescheide vom Finanzamt bekommen.
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Dafuer duerfte die bisherige Einheitsbewertung keinen Anlass gegeben haben.
Als wir damals einzogen, mussten wir extra wieder Gruenland anlegen (Vorbesitzer hatte ueberall Hackschnitzel) und muessen dieses auch extensiv bewirtschaften. Das tun wir durch abweiden und Pflegen der Weiden usw.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
Das sehe ich etwas anders. Nur weil sich nun die Berechnungsmethode aendert, wirkt sich das nicht auf die bisherige oder zukuenftige Nutzung aus, oder?
Wer bitte schreibt euch das vor? Wenn es dazu eine Vorschrift gibt, habt ihr doch gegenueber dem Finanzamt eindeutige und nachweisebare Argumente fuer eine landwirtschaftliche Nutzung. Aber nun mal ehrlich: fuer nur 1761qm mit 740 EMZ eine landwirtschaftliche Flaeche auszuweisen, halte ich persoenlich fuer etwas uebertrieben; die restlichen 3294qm des Flurstuecks sind ja gemischte Nutzung ohne EMZ. Frage doch das Finanzamt, wie sich das bei dir in der Ertragsmesszahl ueberhaupt auswirken wuerde.
es hängt aber die Hofstelle dran mit riesigen Scheunen die ich dann alle unter B als Nutzfläche angeben muss.
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