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Empfangbevollmächtiger als Pflichtfeld

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    Empfangbevollmächtiger als Pflichtfeld

    Hallo,

    ich bin gesetzlich verpflichtet, nachrangig eine Feststellungserklärung zu machen.

    Die anderen Beteiligten wollen das jedoch nicht, weil sie die Einnahmen nicht versteuern wollen (sowas gibt`s tatsächlich).

    Problem 1:
    Ich muss in MeinElster zwingend einen Empfangsbevollmächtigten angeben, obwohl in unserem Fall von Gesetzes wegen eine Einzelbekanntgabe zu erfolgen hat.

    Problem 2:
    Ich brauche für die Datenübermittlung der personenbezogenen Daten der anderen Beteiligten deren Einverständnis, das sie mir natürlich als Steuervermeider nicht geben (s.o.)

    Wie gehe ich mit diesen Problemen um?

    Die Programmierer scheinen davon auszugehen, dass es bei jeder Feststellungserklärung einen Empfangbevollmächtigen geben muss.

    Grüße Alfons

    #2
    Ich hatte schon mal geantwortet aber die Antwort ist wohl durch diverse Verschiebeaktionen verschwunden. Also sinngemäß meine Antwort nochmal: Ich würde den übrigen Beteiligten mitteilen, dass Du den Sachverhalt dem Finanzamt mitteilen wirst wenn sie nicht an der Erstellung der Feststellungserklärung und der Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigen mitwirken. Sinnvollerweise sollte der Bevollmächtigte unabhängig sein, am besten ein Steuerbüro.

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      #3
      Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
      Ich würde den übrigen Beteiligten mitteilen, dass Du den Sachverhalt dem Finanzamt mitteilen wirst wenn sie nicht an der Erstellung der Feststellungserklärung und der Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigen mitwirken.
      Schweigen als Zustimmung ist so ne Sache.

      "Wenn Ihr nicht bis 30.03.2024 Eure Zustimmung erteilt habt, mache ich es ohne Zustimmung."
      Das ist - streng genommen - dünnes Eis.
      Nicht so sehr im Verhältnis zu den anderen Beteiligten, sondern weil man eben explizit in MeinElster diese Zusicherung und den Bevollmächtigten eingeben muss.

      Man könnte auch in einem Begleitschreiben darauf hinweisen, dass man die Zusicherung nur gegeben hat, weil MeinElster das als Pflichtfeld hat.


      Die Situation erinnert schon etwas an den Schustermeister Voigt, der ohne Wohnung keine Arbeitserlaubnis bekommt und ohne Arbeitserlaubnis keine Wohnung ....

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        #4
        Zitat von Alfons_viertel_vor_drei Beitrag anzeigen
        Schweigen als Zustimmung ist so ne Sache.
        Ich sehe nicht unbedingt, dass hier zwingend eine Zustimmung der anderen Beteiligten notwendig ist.

        Je nachdem um welche Art von Einnahmen es geht, sind alle persönlichen Daten, die angegeben werden müssen, unter Umständen ohnehin öffentlich.


        Beim Empfangsbevollmächtigten haben die Software-Entwickler das Feld wohl als Pflichtfeld definiert, weil es sonst niemand ausfüllen würde ...

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          #5
          Zitat von Alfons_viertel_vor_drei Beitrag anzeigen

          "Wenn Ihr nicht bis 30.03.2024 Eure Zustimmung erteilt habt, mache ich es ohne Zustimmung."
          Da hast Du mich falsch verstanden. Mit "den Sachverhalt dem Finanzamt mitteilen" meinte ich nicht die eigenmächtige Abgabe der Feststellungserklärung sondern ein formloses Schreiben an das Finanzamt, aus dem hervorgeht dass Du der Auffassung bist, dass eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss, die anderen Beteiligten jedoch nicht zu einer Mitwirkung oder Bevollmächtigung bereit sind.

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            #6
            Man kann doch auch bei den Ergänzenden Angaben darauf hinweisen, dass die Beteiligten unterschiedlicher Auffassung sind, was die Erklärungspflicht angeht.

            und um Einzelbekanntgabe des Bescheids bitten. Dann wird dir das Finanzamt jedenfalls nicht vorwerfen können, du hättest die Erklärung verschleppt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Man kann doch auch bei den Ergänzenden Angaben darauf hinweisen, dass die Beteiligten unterschiedlicher Auffassung sind, was die Erklärungspflicht angeht.

              und um Einzelbekanntgabe des Bescheids bitten.
              Bleibt aber - ganz banal - das Problem, dass ein Empfangsbevollmächtigter zwingend in MeinElster einzugeben ist.

              Möglich wäre eine offensichtlich unsinnige Eingabe wie "Max Mustermann".

              Aber wir sind halt im völlig humorlosen Verwaltungsrecht .... deshalb ist da Vorsicht geboten.

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                #8
                Zitat von Alfons_viertel_vor_drei Beitrag anzeigen
                Bleibt aber - ganz banal - das Problem, dass ein Empfangsbevollmächtigter zwingend in MeinElster einzugeben ist.
                Ich sehe da aus den anderen Antworten durchschimmern, dass Du Dich dort trotzdem eintragen solltest, und eben die Erklärung wie vorgeschlagen erläuterst.

                Kommentar


                  #9
                  Aber wir sind halt im völlig humorlosen Verwaltungsrecht .... deshalb ist da Vorsicht geboten.
                  Man kann die Vorsicht auch übertreiben. Ich habe mit solchen Erläuterungen noch nie Probleme gehabt, das kann man doch verständlich

                  formulieren. Bei Ergänzenden Angaben in einer Erklärung erfolgt immer eine manuelle Bearbeitung durch einen Menschen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                    Ich sehe da aus den anderen Antworten durchschimmern, dass Du Dich dort trotzdem eintragen solltest, und eben die Erklärung wie vorgeschlagen erläuterst.
                    Ich soll mich selbst als Empfangsbevollmächtigter eintragen?

                    "Selbstbevollmächtigung" gewissermassen.

                    Bei allem Respekt. Das ist vermutlich das Letzte, das ich machen würde.

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                      #11
                      Bei allem Respekt. Das ist vermutlich das Letzte, das ich machen würde.
                      Dann sind weitere Vorschläge von hier aus nicht zielführend. Man gibt regelmäßig einen der Beteiligten als Empfangsbevollmächtigten an,

                      wenn kein Steuerberater beauftragt wurde. Wer bitte soll denn sonst eingetragen werden ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Wenn man das sinnvoll unter "Ergaenzende Angaben" formuliert und auch darueber den Haken setzt, was soll denn da passieren. Das zeigt doch nur, dass du zumindest du gewillt bist, eine Erklaerung mit den Daten abzugeben, die dir bekannt sind. Ich finde auch, dass du hier ein wenig uebertreibst mit den ansonsten sicherlich angebrachten Vorsicht bei Erklaerungen. Aber irgendwie musst die ja die Kuh vom Eis kriegen, oder? Das Finanzamt wird und kann dir sicherlich keinen Strick daraus drehen. So, genug Sprueche geklopft. ;-)
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wer bitte soll denn sonst eingetragen werden ?
                          Niemand.

                          Denn bei der Konstellation (siehe mein Beitrag #1) ist von Gesetzes wegen die Einzelbekanntgabe vorgeschrieben (§ 183 Abs.2 AO).

                          Und den Fall haben die Software-Betreuer wohl nicht auf dem Schirm.



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                            #14
                            Und den Fall haben die Software-Betreuer wohl nicht auf dem Schirm
                            Dagegen können wir im Anwenderforum aber nichts machen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              ... und auch die 'Software-Betreuer' wohl eher nicht. Denn die setzen um was ihnen aufgegeben wird.

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