Hallo,
ich bin gesetzlich verpflichtet, nachrangig eine Feststellungserklärung zu machen.
Die anderen Beteiligten wollen das jedoch nicht, weil sie die Einnahmen nicht versteuern wollen (sowas gibt`s tatsächlich).
Problem 1:
Ich muss in MeinElster zwingend einen Empfangsbevollmächtigten angeben, obwohl in unserem Fall von Gesetzes wegen eine Einzelbekanntgabe zu erfolgen hat.
Problem 2:
Ich brauche für die Datenübermittlung der personenbezogenen Daten der anderen Beteiligten deren Einverständnis, das sie mir natürlich als Steuervermeider nicht geben (s.o.)
Wie gehe ich mit diesen Problemen um?
Die Programmierer scheinen davon auszugehen, dass es bei jeder Feststellungserklärung einen Empfangbevollmächtigen geben muss.
Grüße Alfons
ich bin gesetzlich verpflichtet, nachrangig eine Feststellungserklärung zu machen.
Die anderen Beteiligten wollen das jedoch nicht, weil sie die Einnahmen nicht versteuern wollen (sowas gibt`s tatsächlich).
Problem 1:
Ich muss in MeinElster zwingend einen Empfangsbevollmächtigten angeben, obwohl in unserem Fall von Gesetzes wegen eine Einzelbekanntgabe zu erfolgen hat.
Problem 2:
Ich brauche für die Datenübermittlung der personenbezogenen Daten der anderen Beteiligten deren Einverständnis, das sie mir natürlich als Steuervermeider nicht geben (s.o.)
Wie gehe ich mit diesen Problemen um?
Die Programmierer scheinen davon auszugehen, dass es bei jeder Feststellungserklärung einen Empfangbevollmächtigen geben muss.
Grüße Alfons
Kommentar