Hallo und vielen Dank fürs Lesen,
Habe letztes Jahr durchgängig Krankengeld bezogen und wurde im November ausgesteuert. Von da ab Arbeitslosengeld 1.
Hatte noch ein ruhendes Arbeitsverhältnis, welches in 2024 beendet wurde.
Trage ich die Lohnersatzleistungen in Anlage N ein?
Und zweite Frage, muss ich die Beiträge zur Pflegeversicherung und den anderen Pflichtbeiträgen noch gesondert eintragen in der Anlage Vorsorgeaufwand oder entfällt das wegen des Krankengeldbezuges?
Danke für die Hilfe.
Habe letztes Jahr durchgängig Krankengeld bezogen und wurde im November ausgesteuert. Von da ab Arbeitslosengeld 1.
Hatte noch ein ruhendes Arbeitsverhältnis, welches in 2024 beendet wurde.
Trage ich die Lohnersatzleistungen in Anlage N ein?
Und zweite Frage, muss ich die Beiträge zur Pflegeversicherung und den anderen Pflichtbeiträgen noch gesondert eintragen in der Anlage Vorsorgeaufwand oder entfällt das wegen des Krankengeldbezuges?
Danke für die Hilfe.
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