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Krankengeldbezug ganzjährig

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    Krankengeldbezug ganzjährig

    Hallo und vielen Dank fürs Lesen,

    Habe letztes Jahr durchgängig Krankengeld bezogen und wurde im November ausgesteuert. Von da ab Arbeitslosengeld 1.
    Hatte noch ein ruhendes Arbeitsverhältnis, welches in 2024 beendet wurde.
    Trage ich die Lohnersatzleistungen in Anlage N ein?

    Und zweite Frage, muss ich die Beiträge zur Pflegeversicherung und den anderen Pflichtbeiträgen noch gesondert eintragen in der Anlage Vorsorgeaufwand oder entfällt das wegen des Krankengeldbezuges?

    Danke für die Hilfe.

    #2
    Wenn 2023 überhaupt kein Arbeitslohn bezogen wurde, ist eine Steuererklärung nur dann erforderlich, wenn es andere steuerpflichtige Einkünfte gab.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Man ist verpflichtet im Krankengeld eine Steuererklärung zu machen. Das hat mir auch mein Finanzamt bestätigt und ich werde das auf jeden Fall machen.
      Meine Frage bezog sich auf das, was ich oben schrieb.
      ​​​​​​

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        #4
        Entgeltersatzleistungen sind in deinem Fall im Hauptvordruck zu erklären, nicht in der Anlage N.

        Du kannst, falls eingerichtet, den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER nutzen.

        Was die Auskunft deines Finanzamts angeht, verweise ich auf § 46 Abs. 2 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Danke, also nicht Anlage N.


          Und zweite Frage, muss ich die Beiträge zur Pflegeversicherung und den anderen Pflichtbeiträgen noch gesondert eintragen in der Anlage Vorsorgeaufwand oder entfällt das wegen des Krankengeldbezuges?

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            #6
            Und zweite Frage, muss ich die Beiträge zur Pflegeversicherung und den anderen Pflichtbeiträgen noch gesondert eintragen in der Anlage Vorsorgeaufwand
            Nein, man darf nur die selbst entrichteten Beiträge geltend machen, nicht die, die die Krankenversicherung abgeführt hat.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Vielen Dank für die Hilfe

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                #8
                Und nun suche ich seit einer Stunde, in welchem Bogen ich Mitgliedsbeiträge eintragen kann.
                Um welche Art von Mitgliedsbeiträgen geht es denn ?

                Wenn du 2023 keine Lohnsteuer gezahlt hast, ist das mit der Steuererklärung eine ziemlich überflüssige Fleißarbeit.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich habe die Anlage Sonderausgaben gefunden, da konnte ich den VDK und noch eine Gewerkschaft eintragen.
                  Ansonsten kann ich den Gesetzestext, den du mir geschickt hast, dass man keine Steuererklärung machen muss, leider nicht verstehen.
                  Aber überall im Internet steht, dass man bei Krankengeldbezug EKST machen muss. Finanzamt sagte, es sei Pflicht. Und da ich sehr krank bin und keine Nerven habe, mich mit irgendjemanden anzulegen, mache ich das einfach.

                  Habe 2023 ausschließlich KG erhalten und noch einen Monat ALG1

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                    #10
                    Ansonsten kann ich den Gesetzestext, den du mir geschickt hast, dass man keine Steuererklärung machen muss, leider nicht verstehen.
                    Wenn es dort heißt:

                    Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,

                    1.wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, ... oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt;


                    dann hast du zwar 2023 mehr als 410 € Lohnersatzleistungen bezogen, aber eben keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Und wenn es 2023 sonst keine

                    einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, wie z. B. aus Vermietung gibt, dann wird auch keine Veranlagung durchgeführt. Hättest du 2023 auch Arbeitslohn bezogen,

                    dann wäre die Auskunft des Finanzamts schon richtig gewesen.

                    Ich habe die Anlage Sonderausgaben gefunden, da konnte ich den VDK und noch eine Gewerkschaft eintragen.
                    Sonderausgaben helfen ja nur etwas, wenn man Steuern gezahlt hat bzw. Steuern zahlen muss, was ja nicht der Fall ist.

                    Gewerkschaften sind Berufsverbände, die Beiträge darf man als Werbungskosten in der Anlage N geltend machen. Viel bringt das nicht.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Kristall Beitrag anzeigen
                      Ich habe die Anlage Sonderausgaben gefunden, da konnte ich den VDK und noch eine Gewerkschaft eintragen.
                      Die Gewerkschaftsbeiträge sind keine Spenden sondern gehören als Werbungskosten in die Anlage N. Also doch die Anlage N hinzufügen, bei Bruttolohn "0" eintragen und die Gewerkschaftsbeiträge dort als Werbungskosten (Berufsverbände).

                      Das könnte im besten Fall zu einem Verlustrück- oder vortrag in ein anderes Jahr führen und damit dann doch noch zu einer Steuererstattung.

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                        #12
                        Das könnte im besten Fall zu einem Verlustrück- oder vortrag in ein anderes Jahr führen und damit dann doch noch zu einer Steuererstattung.
                        Richtig, aber wie schon im Beitrag '#10 von mir geschrieben: "Viel bringt das nicht." Einen Verlustvortrag würde ich seinem Fall nicht anstreben.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wenn es dort heißt:

                          Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,

                          1.wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, ... oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt;


                          dann hast du zwar 2023 mehr als 410 € Lohnersatzleistungen bezogen, aber eben keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Und wenn es 2023 sonst keine

                          einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, wie z. B. aus Vermietung gibt, dann wird auch keine Veranlagung durchgeführt. Hättest du 2023 auch Arbeitslohn bezogen,

                          dann wäre die Auskunft des Finanzamts schon richtig gewesen.

                          Ich habe jetzt nochmal das ganze Internet durchsucht.
                          Es gibt leider nicht eine einzige Seite, die sagt, dass man keine EKST bei KG machen braucht.
                          Ich würde es ja gerne lassen, aber ich habe nicht die Nerven dazu.

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                            #14
                            Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

                            Die Gewerkschaftsbeiträge sind keine Spenden sondern gehören als Werbungskosten in die Anlage N. Also doch die Anlage N hinzufügen, bei Bruttolohn "0" eintragen und die Gewerkschaftsbeiträge dort als Werbungskosten (Berufsverbände).
                            OK gut danke, dann lasse ich beides ganz weg.


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                              #15
                              OK gut danke, dann lasse ich beides ganz weg.
                              Nein, wenn du schon eine Steuererklärung einreichst, dann solltest du den Gewerkschaftsbeitrag in der Anlage N erklären.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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