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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Nein, wenn du schon eine Steuererklärung einreichst, dann solltest du den Gewerkschaftsbeitrag in der Anlage N erklären.
    Aber du hast doch gesagt, dass ich keine Anlage N einreichen soll.

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      #17
      Zitat von Kristall Beitrag anzeigen
      Aber du hast doch gesagt, dass ich keine Anlage N einreichen soll.
      Da war doch noch gar keine Rede von einem Gewerkschaftsbeitrag!

      Im übrigen, ja, die Verpflichtung zur Abgabe bei Krankengeld besteht dann, wenn man noch Arbeitslohn bezogen hat. Es reicht auch, wenn z. B. der Ehegatte Arbeitslohn bezogen hat - was ja vielleicht nicht ganz selten vorkommt.

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        #18
        Wir sind jetzt aber einen Schritt weiter nachdem wir wissen dass Du zwar keinen Bruttolohn aber Werbungskosten (Gewerkschaftsbeiträge) gehabt hast. Um welches Jahr geht es eigentlich? 2022 könntest Du dadurch sogar noch die Energiepreispauschale bekommen.

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          #19
          Ich sehe gerade 2023. Ok, dann keine EPP. Aber evtl. Verlustrücktrag oder Verlustvortrag. Es ist außerdem manchmal ganz hilfreich, wenn man einen Steuerbescheid bekommt, auch wenn es ein "0"-Bescheid ist - falls man die Tatsache, dass man eine Einkünfte hatte, irgendwo belegen muss.

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            #20
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Da war doch noch gar keine Rede von einem Gewerkschaftsbeitrag!

            Im übrigen, ja, die Verpflichtung zur Abgabe bei Krankengeld besteht dann, wenn man noch Arbeitslohn bezogen hat. Es reicht auch, wenn z. B. der Ehegatte Arbeitslohn bezogen hat - was ja vielleicht nicht ganz selten vorkommt.
            Ah ok, dann nehme ich also die Ablage N dazu. Danke.

            Habe keinen Arbeitslohn mehr enthalten, alles ohne Ehepartner.

            Wie erklärt man sich das Phänomen, dass Ihr sagt, man müsse in dem Fall nix abgeben, das gesamte Internet incl. Finanzamt aber von definitiver Verpflichtung spricht?

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              #21
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
              Wir sind jetzt aber einen Schritt weiter nachdem wir wissen dass Du zwar keinen Bruttolohn aber Werbungskosten (Gewerkschaftsbeiträge) gehabt hast. Um welches Jahr geht es eigentlich? 2022 könntest Du dadurch sogar noch die Energiepreispauschale bekommen.
              Es geht um 2023. Ja, da hatte ich noch eine Gewerkschaft und die VDK.

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                #22
                Zitat von Kristall Beitrag anzeigen
                Wie erklärt man sich das Phänomen, dass Ihr sagt, man müsse in dem Fall nix abgeben, das gesamte Internet incl. Finanzamt aber von definitiver Verpflichtung spricht?
                Charlie hat ja den Gesetzestext verlinkt. Der ist ausschlaggebend, nicht 'das gesamte Internet'

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                  #23
                  Hallo, ich hätte auch eine Frage bezüglich des Krankengeldes welches ich für das Kalenderjahr 2023 bezogen habe.

                  Muss das Krankengeld netto, also das was ich auf dem Konto 2023 von der Krankenkasse überwiesen bekommen habe in der Steuererklärung (Einkommensersatzleistungen im Mantelbogen) eintragen?
                  oder den Betrag vor Abführung AL RV PF usw..? (brutto)

                  Danke für eure Hilfe.

                  ps. dass die AL RV PF Beiträge, welche von der Krankenkasse einbehalten wurden nicht Steuerlich zu berücksichtigen sind, ist mir klar.

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                    #24
                    .... oder den Betrag vor Abführung AL RV PF usw..? (brutto)
                    Nach meiner Kenntnis wird das Bruttokrankengeld bescheinigt. Du musst doch nur die Bescheinigung der Krankenkasse abrufen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Bescheid kam per Post, deswegen muss ich das per Hand eingeben. Bis dato liegt noch kein Bescheid unter mein eslster bereit.

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                        #26
                        Zitat von Torben3 Beitrag anzeigen
                        Hallo, ich hätte auch eine Frage bezüglich des Krankengeldes welches ich für das Kalenderjahr 2023 bezogen habe.

                        Muss das Krankengeld netto, also das was ich auf dem Konto 2023 von der Krankenkasse überwiesen bekommen habe in der Steuererklärung (Einkommensersatzleistungen im Mantelbogen) eintragen?
                        oder den Betrag vor Abführung AL RV PF usw..? (brutto)

                        Danke für eure Hilfe.

                        ps. dass die AL RV PF Beiträge, welche von der Krankenkasse einbehalten wurden nicht Steuerlich zu berücksichtigen sind, ist mir klar.
                        Brutto.
                        Die Kostenaufstellung für 2023 wird automatisch versandt. Bei meiner KK nächste Woche.

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