Zitat von Charlie24
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Keine Ankündigung bisher.
Krankengeldbezug ganzjährig
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Da war doch noch gar keine Rede von einem Gewerkschaftsbeitrag!Zitat von Kristall Beitrag anzeigenAber du hast doch gesagt, dass ich keine Anlage N einreichen soll.
Im übrigen, ja, die Verpflichtung zur Abgabe bei Krankengeld besteht dann, wenn man noch Arbeitslohn bezogen hat. Es reicht auch, wenn z. B. der Ehegatte Arbeitslohn bezogen hat - was ja vielleicht nicht ganz selten vorkommt.
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Ah ok, dann nehme ich also die Ablage N dazu. Danke.Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
Da war doch noch gar keine Rede von einem Gewerkschaftsbeitrag!
Im übrigen, ja, die Verpflichtung zur Abgabe bei Krankengeld besteht dann, wenn man noch Arbeitslohn bezogen hat. Es reicht auch, wenn z. B. der Ehegatte Arbeitslohn bezogen hat - was ja vielleicht nicht ganz selten vorkommt.
Habe keinen Arbeitslohn mehr enthalten, alles ohne Ehepartner.
Wie erklärt man sich das Phänomen, dass Ihr sagt, man müsse in dem Fall nix abgeben, das gesamte Internet incl. Finanzamt aber von definitiver Verpflichtung spricht?
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Es geht um 2023. Ja, da hatte ich noch eine Gewerkschaft und die VDK.Zitat von Telepeter Beitrag anzeigenWir sind jetzt aber einen Schritt weiter nachdem wir wissen dass Du zwar keinen Bruttolohn aber Werbungskosten (Gewerkschaftsbeiträge) gehabt hast. Um welches Jahr geht es eigentlich? 2022 könntest Du dadurch sogar noch die Energiepreispauschale bekommen.
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Charlie hat ja den Gesetzestext verlinkt. Der ist ausschlaggebend, nicht 'das gesamte Internet'Zitat von Kristall Beitrag anzeigenWie erklärt man sich das Phänomen, dass Ihr sagt, man müsse in dem Fall nix abgeben, das gesamte Internet incl. Finanzamt aber von definitiver Verpflichtung spricht?
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Hallo, ich hätte auch eine Frage bezüglich des Krankengeldes welches ich für das Kalenderjahr 2023 bezogen habe.
Muss das Krankengeld netto, also das was ich auf dem Konto 2023 von der Krankenkasse überwiesen bekommen habe in der Steuererklärung (Einkommensersatzleistungen im Mantelbogen) eintragen?
oder den Betrag vor Abführung AL RV PF usw..? (brutto)
Danke für eure Hilfe.
ps. dass die AL RV PF Beiträge, welche von der Krankenkasse einbehalten wurden nicht Steuerlich zu berücksichtigen sind, ist mir klar.
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Nach meiner Kenntnis wird das Bruttokrankengeld bescheinigt. Du musst doch nur die Bescheinigung der Krankenkasse abrufen..... oder den Betrag vor Abführung AL RV PF usw..? (brutto)
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Brutto.Zitat von Torben3 Beitrag anzeigenHallo, ich hätte auch eine Frage bezüglich des Krankengeldes welches ich für das Kalenderjahr 2023 bezogen habe.
Muss das Krankengeld netto, also das was ich auf dem Konto 2023 von der Krankenkasse überwiesen bekommen habe in der Steuererklärung (Einkommensersatzleistungen im Mantelbogen) eintragen?
oder den Betrag vor Abführung AL RV PF usw..? (brutto)
Danke für eure Hilfe.
ps. dass die AL RV PF Beiträge, welche von der Krankenkasse einbehalten wurden nicht Steuerlich zu berücksichtigen sind, ist mir klar.
Die Kostenaufstellung für 2023 wird automatisch versandt. Bei meiner KK nächste Woche.
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