Hallo!
Ich habe von November 2022 bis November 2023 einen Minijob aufgenommen. Bei dem nur der Pauschalbetrag für die Rentenversicherung vom Arbeitgeber eingezahlt wurde. Ich war in der Zeit noch in Elternzeit und in einem Arbeitsverhältnis und habe mich für die Zuzahlung der Beiträge bei dem Minijob befreien lassen - daher sollte ich ja dennoch unmittelbar begünstigt sein. Also von den 520€ hatte ich keine Abzüge bzw. eigene Rentenversicherungsbeiträge.
Nun möchte ich meine Einkommenssteuererklärung für 2023 machen und hänge momentan fest.
Bei der Anlage AV - Berechnungsgrundlage unter Punkt 6 wird nach den
"Beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2022(Euro)" gefragt. Muss ich dort nun trotzdem meinen Verdienst aus dem Minijob in Zeile 6 angeben (für November + Dezember 2022), auch wenn quasi nur über den Arbeitgeber der Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftige gezahlt wurde?
In der Hilfe steht: Ebenfalls in Zeile 6 tragen Sie Ihre Arbeitsentgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung ein. Diese können Sie aus der Jahresmeldung der Minijob-Zentrale entnehmen.
Also trage ich da (in meinem Fall) 1060€ ein? Das ist das Bruttoarbeitsentgeld welches mir laut der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ausgezahlt wurde im Jahr 2022 für den Minijob.
Ein einfaches ja, oder nein mit Erklärung würde mir reichen. Stehe gerade einfach irgendwie auf dem Schlauch.
Vielen Dank schon mal!
Ich habe von November 2022 bis November 2023 einen Minijob aufgenommen. Bei dem nur der Pauschalbetrag für die Rentenversicherung vom Arbeitgeber eingezahlt wurde. Ich war in der Zeit noch in Elternzeit und in einem Arbeitsverhältnis und habe mich für die Zuzahlung der Beiträge bei dem Minijob befreien lassen - daher sollte ich ja dennoch unmittelbar begünstigt sein. Also von den 520€ hatte ich keine Abzüge bzw. eigene Rentenversicherungsbeiträge.
Nun möchte ich meine Einkommenssteuererklärung für 2023 machen und hänge momentan fest.
Bei der Anlage AV - Berechnungsgrundlage unter Punkt 6 wird nach den
"Beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2022(Euro)" gefragt. Muss ich dort nun trotzdem meinen Verdienst aus dem Minijob in Zeile 6 angeben (für November + Dezember 2022), auch wenn quasi nur über den Arbeitgeber der Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftige gezahlt wurde?
In der Hilfe steht: Ebenfalls in Zeile 6 tragen Sie Ihre Arbeitsentgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung ein. Diese können Sie aus der Jahresmeldung der Minijob-Zentrale entnehmen.
Also trage ich da (in meinem Fall) 1060€ ein? Das ist das Bruttoarbeitsentgeld welches mir laut der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ausgezahlt wurde im Jahr 2022 für den Minijob.
Ein einfaches ja, oder nein mit Erklärung würde mir reichen. Stehe gerade einfach irgendwie auf dem Schlauch.
Vielen Dank schon mal!
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