Hallo und danke für das Lesen,
Ich habe schon wieder eine neue Frage. Und zwar: Ich beziehe seit diesem Jahr volle Erwerbsminderungsrente und die wurde mir rückwirkend ab 01.06.2023 bewilligt.
Habe aber das gesamte Jahr faktisch Krankengeld und eineinhalb Monate ALG1 bekommen.
Die Krankenkasse und das Arbeitsamt hat ja dann alles normal mit der DRV verrechnet und sich das Geld wiedergeholt.
Was trage ich also in die Steuererklärung für 2023 ein? Das erhaltene Krankengeld oder die rückwirkend genehmigte EWM Rente?
Ich habe schon wieder eine neue Frage. Und zwar: Ich beziehe seit diesem Jahr volle Erwerbsminderungsrente und die wurde mir rückwirkend ab 01.06.2023 bewilligt.
Habe aber das gesamte Jahr faktisch Krankengeld und eineinhalb Monate ALG1 bekommen.
Die Krankenkasse und das Arbeitsamt hat ja dann alles normal mit der DRV verrechnet und sich das Geld wiedergeholt.
Was trage ich also in die Steuererklärung für 2023 ein? Das erhaltene Krankengeld oder die rückwirkend genehmigte EWM Rente?
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