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Rückwirkende EWM Rente wie eintragen

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    Rückwirkende EWM Rente wie eintragen

    Hallo und danke für das Lesen,

    Ich habe schon wieder eine neue Frage. Und zwar: Ich beziehe seit diesem Jahr volle Erwerbsminderungsrente und die wurde mir rückwirkend ab 01.06.2023 bewilligt.
    Habe aber das gesamte Jahr faktisch Krankengeld und eineinhalb Monate ALG1 bekommen.
    Die Krankenkasse und das Arbeitsamt hat ja dann alles normal mit der DRV verrechnet und sich das Geld wiedergeholt.

    Was trage ich also in die Steuererklärung für 2023 ein? Das erhaltene Krankengeld oder die rückwirkend genehmigte EWM Rente?

    #2
    Die Rente. Das Krankengeld in dem Fall (für den gleichen Zeitraum) nicht.

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      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Die Rente. Das Krankengeld in dem Fall (für den gleichen Zeitraum) nicht.
      Also dann vom 01.06.2023 bist 31.12.2023 die Brutto EWM Rente.
      Und das Krankengeld vom 01.01.2023 - 31.05.2023 ? Ist das so korrekt?

      Vielen Dank fürs Antworten.

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        #4
        ganz genau.

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          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          ganz genau.
          Vielen Dank!

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            #6
            Frage zu Werbungskostenpauschale 102€ und Sonderpostenpauschale 36€.
            Kann ich das als Rentner automatisch eintragen oder muss man da etwas erläutern, begründen oder belegen?

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              #7
              Frage zu Werbungskostenpauschale 102€ und Sonderpostenpauschale 36€.
              Die Pauschalen werden automatisch berücksichtigt, einzutragen ist da nichts.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,
                die beiden Positionen werden doch automatisch berücksichtigt, da muss nichts extra eingetragen werden.

                Tschüß

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die Pauschalen werden automatisch berücksichtigt, einzutragen ist da nichts.
                  Vielen Dank!

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                    #10
                    Sie werden ja auch nirgends abgefragt. Die Formulare fragen nur die tatsächlich entstandenen Werbungskosten und Sonderausgaben ab.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Moin Kristall, wenn du eine EWM-Rente bezieht, dann hast du ja bestimmt auch einen Antrag auf Schwerbehinderung beantragt bzw. du hast bereits einen Bescheid erhalten. Denke daran, bei der Einkommensteuererklaerung den Behinderten-Pauschbetrag in der Anlage "Aussergewoehnliche Belastung" zu beruecksichtigen. Es lohnt sich ;-)
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                        #12
                        Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                        Moin Kristall, wenn du eine EWM-Rente bezieht, dann hast du ja bestimmt auch einen Antrag auf Schwerbehinderung beantragt bzw. du hast bereits einen Bescheid erhalten. Denke daran, bei der Einkommensteuererklaerung den Behinderten-Pauschbetrag in der Anlage "Aussergewoehnliche Belastung" zu beruecksichtigen. Es lohnt sich ;-)
                        Ah ja, ok, vielen Dank.
                        Das ist noch in der Mache und habe noch keinen Bescheid.

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                          #13
                          Das ist noch in der Mache und habe noch keinen Bescheid.
                          Dazu noch ein kleiner Hinweis: In einigen Bundeslaendern (z.B. S-H) kann man den Antrag auf Behinderung aus steuerlichen Gruenden auch rueckwikend stellen. ;-)
                          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                            #14
                            Der Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) wirkt zurück auf das Eingangsdatum des Feststellungsantrages beim Versorgungamt. Im Bescheid steht dann: "Dieser Bescheid ist wirksam ab TT.MM.JJJJ". Das ist auch das maßgebende Datum für den steuerlichen Behindertenpauschbetrag, der dann für das ganze Jahr gewährt wird, auch wenn der Antrag erst später im Jahr gestellt wurde. Der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist ein sog. Grundlagenbescheid, so dass bereits ergangene Einkommensteuerbescheide auch dann noch geändert werden müssen wenn sie schon bestandskräftig geworden sind.

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                              #15
                              Hinsichtlich des korrekten Eintrages von Rente und Krankengeld empfehle ich unbedingt den Bescheinigungsabruf zu nutzen. Notfalls noch bis Ende des Monats warten, dann müssten alle Daten da sein. Während die Rente steuerpflichtige Einkünfte darstellt wird das Krankengeld beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt.
                              Steuerlich wird das Krankengeld, soweit es als "Vorschuss" auf die später bewilligte Rente gezahlt wurde, vom Finanzamt rückwirkend als Rente behandelt und ist deshalb mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig. (BFH Urteil vom 09.12.2015 - X R 30/14).
                              Wenn da was verrechnet wurde ist es oft schwierig, das anhand der Bescheide korrekt nachzuvollziehen was unter dem Strich für die Steuer angegeben werden muss. Es kann auch durchaus sein bzw. ist in der Regel so, dass das Krankengeld höher ist als die Rente für den gleichen Zeitraum. Der überschießende Betrag des Krankengeldes bleibt dann in Ausgabe und muss eben auch beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden. Und dann war da noch einen Monat ALG. Das fällt auch unter den Progressionsvorbehalt. Also nochmal: Erst schauen ob alle Bescheinigungen beim Abruf angezeigt werden, dann die Bescheinigungen einfüllen.
                              Ich Übrigen ist damit jetzt klar, dass Du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist (das war ja Thema in einem anderen Thread).
                              Zuletzt geändert von Telepeter; 15.02.2024, 18:26.

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