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Es wird nur eine Anlage V aus den Vorjahren für die EstErklärung 2023 übernommen ?

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    Es wird nur eine Anlage V aus den Vorjahren für die EstErklärung 2023 übernommen ?

    Guten Tag an alle.
    Ich wollte gerade mit meiner EstErklärung für 2023 beginnen. Bei der Übernahme der Daten aus den Vorjahren für das neue Formular 2023 bekomme ich ich folgende Anzeige :

    Bei der Einkommensteuererklärung 2023 wird momentan bei der Datenübernahme aus einem früheren Veranlagungszeitraum bei den Anlagen V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) nur eine Anlage V übernommen.
    Bitte beachten Sie, dass momentan alle weiteren Anlage V nicht in die Einkommensteuererklärung 2023 übernommen werden.

    Ich habe mehrere Wohnungen in den Vorjahren mit der Anlage V deklariert- wird die Übernahme der alten Daten aus dem Jahr 2022 später im Jahr für alle meine alten Anlagen V zur Verfügung gestellt ? Muss ich also noch warten mit meiner Erklärung oder ist da das warten eher aussichtslos und ich beginne von vorne alles neu einzupflegen ?

    #2
    Muss ich also noch warten mit meiner Erklärung oder ist da das warten eher aussichtslos und ich beginne von vorne alles neu einzupflegen ?
    Ich würde dir dazu raten. Fehler dieser Art werden nicht immer behoben. Ich habe hier vor einigen Tagen gelesen, dass der Fehler erst im nächsten Jahr

    behoben wird. Ob das stimmt, weiß ich zwar auch nicht, aber das kann durchaus zutreffen. Die Anlage V ist in vielen Punkten geändert worden,

    da ist selbst bei nur einem Objekt jede Menge Handarbeit angesagt. Ob inzwischen die Steuerberechnung funktioniert, weiß ich auch nicht.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...d-erste-fehler
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Carsten1800!

      M.W. soll ein "Hotliner" gesagt haben, dass der Fehler erst im nächsten Jahr behoben wird ...

      Na ja, dieser Aussage aus dem "First Level" glaube ich nicht - denn: Wenn die Softwareleute es hinbekommen haben, für das erste Mietobjekt trotz vieler Formularänderungen eine vollständig korrekte (?) Datenübernahme zu programmieren, also die "Fleißarbeit" schon erledigt ist und funktioniert, wo soll denn die Schwierigkeit liegen, das auch für die weiteren Objekte "mit einem Fingerschnippen" einzuprogrammieren?

      Bei der Einkommensteuererklärung 2023 wird momentan bei der Datenübernahme aus einem früheren Veranlagungszeitraum bei den Anlagen V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) nur eine Anlage V übernommen.
      Bitte beachten Sie, dass momentan alle weiteren Anlage V nicht in die Einkommensteuererklärung 2023 übernommen werden.
      Na ja, wenn ich diesen Satz mit dem Wort "momentan", und das gleich zweimal, da reingeschrieben hätte, dann nur zu dem Zweck, darauf hinzuweisen, dass da noch eine Änderung kommt.- und ich erhoffe mir, dass an dieser Stelle die volle Funktionalität die nächsten Monate erreicht wird!

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        #4
        Ich habe soeben, 17.02.2024, mit der Hotline gesprochen.
        Eine Fehlerbeseitigung, damit alle Anlagen V übernommen werden können, ist in 2024 nicht vorgesehen.
        Die Frage ob sich die Verantwortlichen diesbezüglich also ruhig im Sessel zurücklehnen wurde mit "ja so machen wir das" beantwortet.

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          #5
          Hallo DoxEhre!

          Ich hoffe inständig, dass der/die Hotliner/in aus dem First-Level nicht vollumfänglich informiert ist !

          Und dass derjenige, der diesen Hinweistext da reingeschrieben hat, unter "momentan" nicht versteht, dass die Lösung erst in 12 Monaten kommt !

          Fairerweise hätte da dann stehen müssen "tschuldigung, liebe Leut, da wir total unterbesetzt sind, werden wir die gewohnte Vorjahresdatenübernahme für jede Anlage V voraussichtlich erst wieder für das Veranlagungsjahr 2024 anbieten" - sicherheitshalber so "weich" formuliert, dass man dann den Text für 2024 so stehen lassen kann und nur noch die Jahreszahl auf 2025 ändern muss !?

          Ich gehe außerdem davon aus, dass der Second- und Third-Level mit den Hotlinern genausoviel bzw. genausowenig kommuniziert wie mit uns Anwendern ... !?

          Wenn es denn stimmt: Das mit der Digitalisierung und dem angeblich damit verbundenen Fortschritt ist nur noch ein unwürdiges Trauerspiel "made in germany" !
          Zuletzt geändert von Uwe64; 17.02.2024, 11:26.

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            #6
            Und dass derjenige, der diesen Hinweistext da reingeschrieben hat, unter "momentan" nicht versteht, dass die Lösung erst in 12 Monaten kommt !
            Das sicher nicht ! Es kann aber doch sein, dass die Behebung des Fehlers aufwändiger ist, als zunächst gedacht. Irgendwann wird der Hinweis dann

            schon aktualisiert werden. Ich finde es jetzt nicht dramatisch, die weiteren Objekte für 2023 manuell zu erfassen. Viele Werte ändern sich ohnehin jährlich,

            die Basisdaten sind doch schnell erfasst. Ich kann die z. B. aus einer Excelvorlage kopieren, was Tippfehler vermeidet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo Charlie24

              Ja, natürlich haben Sie recht, dann erfaßt man eben "mal schnell" die nicht übernommene zweite und weitere Anlagen V !

              Aber "wie schnell ist denn schnell":

              - Die wenigsten Anwender sind "digital" so vorbereitet wie Sie !

              - Die wenigsten Anwender sind so erfahren wie Sie bei der Anwendung des EOP - und generell bei der Nutzung von Computern und auch Standardsoftware/-anwendungen !

              - Wenn sich das Formular 2023 gegenüber 2022 tatsächlich wesentlich geändert haben sollte, dann erwarte ich, und jeder Anwender, der das hier nur einmal jährlich aufruft, dass uns eine gute Software "das Suchen nach der neuen richtigen Zeile" erspart !

              - Eine gute Software verhindert händische Übertragungsfehler !

              - Sie erinnern sich sicher noch an die "goldenen Zeiten" von ElsterFormular, da bekam man nach der Jahresübernahme sogar noch angezeigt, welche Werte aus dem Vorjahr nicht in das laufend zu bearbeitende Jahr übernommen werden konnten - erklären Sie mir mal bitte, wieso wir Steuerzahler uns mit Jahr für Jahr schlechterer Leistung des Staates bezüglich der EOP-Software zufrieden geben sollen ?

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                #8
                Die Datenübernahme bei Mein ELSTER soll ja in diesem Jahr grundlegend überarbeitet werden, da erhoffe ich mir doch

                einige Verbesserungen: https://forum.elster.de/anwenderforu...457#post438457
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  ... wieso wir Steuerzahler uns mit Jahr fuer Jahr schlechterer Leistung des Staates bezueglich der EOP-Software zufrieden geben sollen?
                  Nur mal so zur Info: fuer die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ist ein Zugang ueber ein sicheres Verfahren notwendig und die Finanzverwaltung stellt hierfuer das Verfahren ELSTER bereit. Gut zu wissen: ELSTER ist ein eingetragenes Markenzeichen des Freistaates Bayern und Herausgeber ist das Bayerisches Landesamt fuer Steuern - Dienststelle Muenchen.

                  Fuer die Nutzung von ELSTER stellt die Finanzverwaltung Mein Elster (und ElsterFormular) zur Verfuegung.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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