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Fünftelungregelung Auszahlung betriiebliche Altersversorgung

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    Fünftelungregelung Auszahlung betriiebliche Altersversorgung

    Hallo,

    ich bin seit 2022 in Rente. In 2023 habe ich eine betriebliche Altersversorgung als Einmalbetrag (Berechnung erfolgt mit Füntelungregelung) ausgezahlt bekommen. Hierauf wurden Steuern einbehalten.
    Wenn ich nur die Rente in 2023 mit entsprechen Abzügen eingebe, brauche ich keine Steuern zu zahlen. Wenn ich den Altersversorgungbetrag in Zeile 16 der Anlage N eingebe, die bereits gezahlten Steuern in Zeilen 19 und 20 , muss ich einen fünfstelligen Steuerbetrag nachzahlen. Wenn ich dieselben kompletten Daten in ein professionelles Steuerberechnungsprogramm eingebe, erhalte ich sogar noch Steuern zurück?

    Frage: Muss ich bei Elster noch was eingeben?

    Gruß

    Tobias

    #2
    Wenn ich den Altersversorgungbetrag in Zeile 16 der Anlage N eingebe, die bereits gezahlten Steuern in Zeilen 19 und 20 ,...
    Was meines Erachtens passt. Seite 3 der Anlage N unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3, nehme ich an ?

    Wird die Einmalzahlung nach § 34 Abs. 1 EStG versteuert? Das siehst du in der detaillierten Steuerberechnung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja, die Einmalzahlung wurde nach § 34 Abs.1 EStG versteuert. Hab das auch unter steuerbegünstige Versorgungsbezüge eingegeben. Erscheint aber in der Berechnung als Bruttoarbeitslohn. Aber wird wohl stimmen.
      Danke

      Kommentar


        #4
        Erscheint aber in der Berechnung als Bruttoarbeitslohn. Aber wird wohl stimmen.
        Dazu gehört die Einmalzahlung ja auch. Wichtig ist, dass die Fünftelregelung auf diesen Bruttolohn angewendet wird.

        Wodurch unterscheidet sich eigentlich die Steuerberechnung in dem kommerziellen Programm von der in Mein ELSTER ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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