Hallo,
ich bin seit 2022 in Rente. In 2023 habe ich eine betriebliche Altersversorgung als Einmalbetrag (Berechnung erfolgt mit Füntelungregelung) ausgezahlt bekommen. Hierauf wurden Steuern einbehalten.
Wenn ich nur die Rente in 2023 mit entsprechen Abzügen eingebe, brauche ich keine Steuern zu zahlen. Wenn ich den Altersversorgungbetrag in Zeile 16 der Anlage N eingebe, die bereits gezahlten Steuern in Zeilen 19 und 20 , muss ich einen fünfstelligen Steuerbetrag nachzahlen. Wenn ich dieselben kompletten Daten in ein professionelles Steuerberechnungsprogramm eingebe, erhalte ich sogar noch Steuern zurück?
Frage: Muss ich bei Elster noch was eingeben?
Gruß
Tobias
ich bin seit 2022 in Rente. In 2023 habe ich eine betriebliche Altersversorgung als Einmalbetrag (Berechnung erfolgt mit Füntelungregelung) ausgezahlt bekommen. Hierauf wurden Steuern einbehalten.
Wenn ich nur die Rente in 2023 mit entsprechen Abzügen eingebe, brauche ich keine Steuern zu zahlen. Wenn ich den Altersversorgungbetrag in Zeile 16 der Anlage N eingebe, die bereits gezahlten Steuern in Zeilen 19 und 20 , muss ich einen fünfstelligen Steuerbetrag nachzahlen. Wenn ich dieselben kompletten Daten in ein professionelles Steuerberechnungsprogramm eingebe, erhalte ich sogar noch Steuern zurück?
Frage: Muss ich bei Elster noch was eingeben?
Gruß
Tobias
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