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Plötzlich Nachzahlung 2023, sonst nie

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    Plötzlich Nachzahlung 2023, sonst nie

    Hallo zusammen,

    ich bin negativ verwundert. Laut Elster muss ich knapp 700€ Steuern für 2023 nachzahlen. Mein Jahreseinkommen hat sich nicht verändert, Ausgaben auch nicht. Hat es was mit der gesenkten Lohnsteuer zu tun?

    Hier relevante Infos:
    Bruttoeinkommen ca. 37.000 (inkl. Weihnachtsgeld), nur ein Arbeitgeber, kein Nebenjob, keine Immobilien o.ä.
    ledig
    Kindfreibeträge 1,0
    quasi kein Progressionsvorbehalt: kein CoronaGeld, nur 90€ Kinder-AU von der Krankenkasse
    seit Juni Inflationsausgleichsprämie (ist ja steuerfrei bzw. ist irrelvant für die Stuererklärung, oder?????)
    geringe Ausgaben, keine Kinderbetreuungskosten (hat mein Partner zu 100% getragen)

    Im Vergleich zur Lohnstuerbescheinigung aus dem Vorjahr:
    - weniger Lohnsteuer abgeführt (gesetztlich geregelt, wäre für mich als Arbeitnehmer nachteilig, wenn es daran läge)
    - dafür ca. 450€ mehr Krankenkasse bezahlt

    Bei Elster bin ich die Erklärung mehrfach durchgegangen, kein Zahlendreher.

    Zuvor habe ich unter 100€ mal was rausbekommen, 2022 musste ich wg dem CoronaGeld und Kinder-AU (Kinderkrankengeld war bei 210€, also mehr) nur 23€ nachzahlen.

    Woran liegt es? Laut Internetsuche ist der Betrag unrealistisch (so eine hohe Nachzahlung nicht normal)

    Wenn es korrekt sein sollte, bin ich überhaupt verpflichtet, eine Steuererklärung 2023 abzugeben? Lohnsteuer und Co. wird seitens des Arbeitsgebers abgeführt.

    Danke für Infos.

    #2
    Naja, Du hast ja Lohnersatzleistungen bekommen. Also bist Du auch zur Abgabe verpflichtet.

    Ab wo weichen denn die Steuerberechnungen von 2022 und 2023 voneinander ab?

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      #3
      Mein Bruttogehalt ist unverändert, war in 2022 und 2023 gleich. Zum 01.01.23 wurde von der Regierung die Lohnsteuer herabgesetzt. Also für jeden. Dann ca. 450€ mehr Krankenkasse bezahlt als in 2022, ergo mehr Belastung. Das sind die Abweichungen, weniger Lohnsteuer und mehr KK

      Welche Lohnersatzleistung meinst du? Das Kinderkrankengeld ? Es waren doch nur 90€, keine +410€, also nicht relevant laut... WISO Steuer.de

      "" Kinderkrankengeld und Steuern

      Ist das Kinderkrankengeld steuerfrei?


      Erhältst du Kinderkrankengeld, musst du darauf keine Steuern zahlen. Allerdings handelt es sich dabei um eine Lohnersatzleistung, die du in deiner Steuererklärung angeben musst, sobald die Auszahlungssumme über 410 Euro pro Jahr liegt.

      Leider unterliegt nämlich auch das Kinderkrankengeld dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Du musst für das Jahr, in dem du die Zahlung erhalten hast, eine Steuererklärung abgeben. Dabei gibst du an, wie viel Kinderkrankengeld du erhalten hast. Unter Umständen kann das dazu führen, dass du Steuern nachzahlen musst, denn dein übriges Einkommen wird dann mit einem höheren Steuersatz besteuert.""

      Demnach muss ich keine Steuererklärung abgeben.

      Es kann doch nicht an dieser IAP liegen????? Wenn ich nachzahlen muss, warum auch immer (evtl. schnall ich es nicht: kein Steuerexperte, ich arbeite im Sozialwesen), dann müssen ja so gesehen vermutlich fast alle nachzahlen.

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        #4
        Hat der Arbeitgeber die IAP in seiner Lohnsteuerbescheinigung vielleicht zum steuerpflichtigen Brutto gezählt obewohl er keine Lohnsteuer abgeführt hat?
        Wie hast Du den die Daten vom Arbeitgeber in ELSTER übernommen? Durch Bescheinigungsabruf? Oder händisch eingetragen und dabei vielleicht Gesamtbrutto mit steuerpflichtigem Brutto verwechselt?
        Zuletzt geändert von Telepeter; 17.02.2024, 09:35.

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          #5
          Hallo NiccyDee!

          Fragen:

          1. Kinderfreibeträge 1,0 und ledig ... sind diese 1,0 für ein Kind der volle FB oder für zwei Kinder jeweils ein halber FB ?

          Wenn es z.B. der volle FB für ein Kind sein sollte, dann haben Sie wahrscheinlich in der Anlage Kind nicht alles, was man dafür benötigt, richtig und vollständig eingetragen - oder wenn diese 1,0 falsch sind und nur 0,5 hätten sein dürfen, sind die Steuerabzüge des Arbeitgebers, zumindest bei der Kirchensteuer, zu niedrig ...

          2. Hat Ihr Arbeitgeber zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres 2023 mit einer anderen Lohnsteuerklasse als mit I abgerechnet ?

          3. Kind und ledig - wie schaut's mit dem "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" aus (diese Frage hat nichts mit den Steuerabzügen des Arbeitgebers zu tun) ?

          Letztendlich - wie ich hier immer wieder poste:

          Hier findet keine Steuerberatung statt - deshalb empfehle ich bei einem steuerlich komplexen Sachverhalt, zumindest im Erstjahr, die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen zu lassen, und sich die Steuererklärung und die darin verarbeiteten Daten und Wahlrechte erklären zu lassen - dann kann man in Folgejahren sich dransetzen, das mal alleine auszuprobieren, ohne Gefahr zu laufen, Steuern zu verschenken.

          Aber natürlich kann man auch im Internet recherchieren und dort versuchen, die "richtigen und gültigen und alle Tipps" zu bekommen ... ist letztendlich eine Frage des Zeitaufwands und des Vertrauens ...
          Zuletzt geändert von Uwe64; 17.02.2024, 11:47.

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            #6
            Und: Wenn die Nachzahlung richtig ist, ist es hochwahrscheinlich, dass auch eine Erklärungspflicht besteht.

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              #7
              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              Und: Wenn die Nachzahlung richtig ist, ist es hochwahrscheinlich, dass auch eine Erklärungspflicht besteht.
              Na ja, das heißt ja das Pferd von hinten aufzäumen. Wir wissen doch noch gar nicht, wieso ELSTER hier eine Nachzahlung aufweist. Also können wir auch nichts zu einer Erklärungspflicht sagen. Aus den bisherigen Angaben vermag ich jedenfalls keine Erklärungspflicht abzuleiten. Ich verweise auf meinen Beitrag Nr. 4. Möglicherweise wurde einfach das Brutto zu hoch angesetzt (nämlich unter Einschluss der steuerfreuen IAP).

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                #8
                Hallo, ich helfe gerade jemandem, dort ist es genauso!
                Statt Rückerstattung dieses Jahr Nachzahlung.

                Ist es möglich, dass ein Angestellter gar nicht verpflichtet ist zu Lohnsteuererklärung? Dann käme er um die Steuernachzahlung herum.

                Aber warum diese Nachzahlung zustande kommt ist nicht ersichtlich. Ein bis Zwei Online-Steuerrechner errechneten eine geringere Steuer als wie in Elster vorab berechnet wurde.
                Die Jahre zuvor wurde eine Steuererklärung gemacht, da hat es sich gelohnt, immer Rückzahlung.

                Ist es damit eigentlich dieses Jahr dann verpflichtend?
                Es gab keine Weiteren Einkommen, keinen Lohnersatz, nur Arbeitslohn und Inflationsausgleich.

                KloebiWie kann es eine da Abgabepflicht geben, man weiß ja nicht unbedingt vorher, ob man nachzahlen muss.

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                  #9
                  Erstmal prüfen, ob irgendwo noch Daten aus dem Vorjahr stehengeblieben sind, weil sie nicht gelöscht wurden.

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                    #10
                    Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
                    Erstmal prüfen, ob irgendwo noch Daten aus dem Vorjahr stehengeblieben sind, weil sie nicht gelöscht wurden.
                    Ja, das ist ein häufiger Fehler wenn im Vorjahr Lohnersatzleistungen wie ALG, Krankengeld etc. bezogen wurden, die dann durch den Bescheinigungsabruf nicht überschrieben werden und einfach stehen bleiben.

                    Ansonsten: Poste doch mal die Steuerberechnung von ELSTER (Steuernummer anonymisieren), dann können wir mehr sagen.

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                      #11
                      Eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht. Es ist auch grundsätzlich nur Steuerberatern gestattet, Hilfe in Steuersachen zu leisten.

                      Mir ist auch noch kein Online-Steuerrechner untergekommen der wirklich falsch gerechnet hat. Evtl. kann er bestimmte Sachverhalte nicht abbilden, aber das sieht man dann auch. Oft werden auch Einkommensteuerrechner mit Lohnsteuerrechnern verwechselt, oder Gehalt mit zu versteuerndem Einkommen.

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