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    #16
    muss ich aber 200€ in Z.17 eintragen.
    Falsch ! Es ist nur der tatsächlich in Anspruch genommene Freistellungsbetrag einzutragen, das sind die 190 €.


    Noch ein aber: Die Bank 2 meldet doch dem FA nichts, da keine KAP-Ertragssteuer anfällt
    Ebenfalls falsch ! Bank 2 meldet dem Finanzamt, dass du 190 € freigestellte Zinsen erhalten hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Falsch ! Es ist nur der tatsächlich in Anspruch genommene Freistellungsbetrag einzutragen, das sind die 190 €.

      ok

      Ebenfalls falsch ! Bank 2 meldet dem Finanzamt, dass du 190 € freigestellte Zinsen erhalten hast.
      Dann steht aber in der Steuerberechnung 810€ Pauschbetrag, obwohl ich nur 800€ frei habe auf die 1325€, somit Einkünfte 515€.
      Da soll ich noch durchblicken.
      Ich füll das jetzt so aus, wie im Eingangspost, das FA wird es schon richten.

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        #18
        Es ist doch ganz einfach: 1.000 - 190 = 810 - 800 = 10. Diese 10 € stehen dir noch steuerfrei zu, die hast du ja bisher nicht ausgenutzt.

        525 € - 10 € = 515 € steuerpflichtige Kapitalerträge, du bekommst also die Kapitalertragsteuer für die 10 € erstattet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Zitat von forum Beitrag anzeigen
          Dann steht aber in der Steuerberechnung 810€ Pauschbetrag, obwohl ich nur 800€ frei habe auf die 1325€, somit Einkünfte 515€.
          Ja natürlich. Wenn bei der zweiten Bank 190€ freigestellt sind, sind noch 810€ frei, die auf die Erträge von bank 1 angerechnet werden. Genau das ist doch der Sinn der Anlage.

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            #20
            Wo zu muss man dann Freistellungsaufträge auf mehrere Banken verteilen, wenn ich es in der Steuer wieder holen kann.
            Dann kann ich bei Bank1 gleich 1000€ freistellen.
            z.B. bei Bank 1 - 900€ Ertrag (Freistellung 1000€]
            Bei Bank 2 -100€ Ertrag (aber keine Freistellung), kann aber dann trotzdem 100€ anrechnen lassen.

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              #21
              Zitat von forum Beitrag anzeigen
              Wo zu muss man dann Freistellungsaufträge auf mehrere Banken verteilen, wenn ich es in der Steuer wieder holen kann.
              Um sich im optimalen Fall das Ausfüllen der Anlage Kap zu ersparen?

              Zitat von forum Beitrag anzeigen
              Dann kann ich bei Bank1 gleich 1000€ freistellen.
              z.B. bei Bank 1 - 900€ Ertrag (Freistellung 1000€]
              Bei Bank 2 -100€ Ertrag (aber keine Freistellung), kann aber dann trotzdem 100€ anrechnen lassen.
              Natürlich. Was denn sonst?

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                #22
                Ok, Danke an alle.
                Warum muss Steuer so kompliziert sein?

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                  #23
                  Ich sehe nicht, was daran kompliziert ist.

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                    #24
                    Nicht umsonst werden hier tausende Fragen gestellt.

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                      #25
                      Idealerweise verteilt man die Freistellungsaufträge so auf die Banken, dass sie zu 100% ausgeschöpft werden. Wenn von Anfang an klar war,

                      dass du bei der Bank 1 mehr als 1.000 Kapitalerträge hast, hättest du die gesamten 1.000 € bei Bank 1 freistellen können. Allerdings war

                      das Anfang 2023 vielfach gar nicht absehbar, da waren die Zinsen ja noch ziemlich niedrig. Wir verteilen unsere 2.000 € so, dass sie

                      möglichst bis zum Mai aufgebraucht sind, mit der Anlage KAP mussten wir uns zuletzt 2017 befassen. Hat man nicht optimal verteilt,

                      muss man eben die Anlage KAP ausfüllen und die Überprüfung des Steuereinbehalts (Zeile 5) beantragen. Nur so kann man den

                      vollen Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Zitat von forum Beitrag anzeigen
                        Warum muss Steuer so kompliziert sein?
                        Weil sich immer Menschen finden, die sich durch einfache Regelungen benachteiligt fühlen.

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