Moinsen,
gemeinsam mit meiner Frau und auch ich alleine haben einige Sparkonten. Durch die Verteilung des Sparerfreibetrages und weil wir um 200€ über den Freibetrag liegen, wird durch eine Bank relativ viel Kapitalerttagsteuer einbehalten die es auszugleichen gilt.
Als Pensionär und da ich das alleinige Einkommen bestreite, liegt die EkSt bei ca. 5% des Einkommens.
Zur Frage: Ich habe in Elster für uns beide den Belegabruf eingerichtet. Neben den Krankenkassen- und Einkommensdaten sollen ja auch die Daten aus den Kapitalerträgen erfasst werden.
Muss ich die Anlage KAP trotzdem ausfüllen oder erfolgt der Ausgleich automatisiert?
Das würde schon einige Arbeit bedeuten, da die Daten aus dem Belegabruf nicht in die Anlage KAP übernommen wurden.
Vielen Dank für eine Antwort,
Mikesch
gemeinsam mit meiner Frau und auch ich alleine haben einige Sparkonten. Durch die Verteilung des Sparerfreibetrages und weil wir um 200€ über den Freibetrag liegen, wird durch eine Bank relativ viel Kapitalerttagsteuer einbehalten die es auszugleichen gilt.
Als Pensionär und da ich das alleinige Einkommen bestreite, liegt die EkSt bei ca. 5% des Einkommens.
Zur Frage: Ich habe in Elster für uns beide den Belegabruf eingerichtet. Neben den Krankenkassen- und Einkommensdaten sollen ja auch die Daten aus den Kapitalerträgen erfasst werden.
Muss ich die Anlage KAP trotzdem ausfüllen oder erfolgt der Ausgleich automatisiert?
Das würde schon einige Arbeit bedeuten, da die Daten aus dem Belegabruf nicht in die Anlage KAP übernommen wurden.
Vielen Dank für eine Antwort,
Mikesch
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