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Anlage KAP trotz Belegbruf

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    Anlage KAP trotz Belegbruf

    Moinsen,
    gemeinsam mit meiner Frau und auch ich alleine haben einige Sparkonten. Durch die Verteilung des Sparerfreibetrages und weil wir um 200€ über den Freibetrag liegen, wird durch eine Bank relativ viel Kapitalerttagsteuer einbehalten die es auszugleichen gilt.
    Als Pensionär und da ich das alleinige Einkommen bestreite, liegt die EkSt bei ca. 5% des Einkommens.

    Zur Frage: Ich habe in Elster für uns beide den Belegabruf eingerichtet. Neben den Krankenkassen- und Einkommensdaten sollen ja auch die Daten aus den Kapitalerträgen erfasst werden.
    Muss ich die Anlage KAP trotzdem ausfüllen oder erfolgt der Ausgleich automatisiert?
    Das würde schon einige Arbeit bedeuten, da die Daten aus dem Belegabruf nicht in die Anlage KAP übernommen wurden.

    Vielen Dank für eine Antwort,
    Mikesch


    #2
    Wenn du Kapitalertragsteuer wiederhaben willst, kommst du um das Ausfüllen der Anlage KAP nicht herum.

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      #3
      Muss ich die Anlage KAP trotzdem ausfüllen oder erfolgt der Ausgleich automatisiert?
      Natürlich musst du die Anlage KAP ausfüllen und zwar für beide Ehegatten. Das Finanzamt kennt eure Kapitalerträge nicht,

      die werden ja nicht übermittelt. Die Banken übermitteln nur die aufgrund der Freistellung steuerfrei erhaltenen Zinsen.

      Diese Daten allein helfen ja nichts und werden deshalb auch nicht automatisch übernommen. Ihr müsst den Antrag

      in Zeile 4 der Anlage KAP stellen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Mikesch54 Beitrag anzeigen
        Muss ich die Anlage KAP trotzdem ausfüllen oder erfolgt der Ausgleich automatisiert?
        Das würde schon einige Arbeit bedeuten, da die Daten aus dem Belegabruf nicht in die Anlage KAP übernommen wurden.
        Per Bescheinigungsabruf stehen nur die ausgeschöpften Freistellungsaufträge zur Verfügung, da dies die einzigen Daten sind, die elektronisch personenbezogen übermittelt werden.
        Eine automatische Übernahme in die Anlage KAP erfolgt aus gutem Grund nicht. Wenn man die Anlage KAP ausfüllen muss oder will, muss man dies eigenständig tun.

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          #5
          Danke euch,
          ich fand es halt merkwürdig, dass die Kapitalertragsteuer im Steuerbescheid vom letzten Jahr erfasst wurde. Nur die Berechnung machte mich nun stutzig.
          Von der Logik her ist klar, müsste man ausfüllen, schade, dachte, es ging automatisch.

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