Vorsorgeaufwendung 2023 bezahlt 2024

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  • Lisaloo
    Neuer Benutzer
    • 29.01.2024
    • 15

    #1

    Vorsorgeaufwendung 2023 bezahlt 2024

    Hallo!
    Ich bin voll selbstständig und habe freiwillig Beiträge für 2023 in der gesetzliche Rentenversicherung geleistet, allerdings habe ich diese komplett im Februar 2024 bezahlt. Würdet ihr das bei 2023 für die Einkommenssteuererklärung geltend machen?
    Danke,
    Lisa
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    Hallo Lisaloo,
    bei der Steuererklärung gilt das Zu- und Abflussprinzip -> was du in 2024 bezahlt hast gehört in die Steuererklärung von 2024.

    Tschüß

    Kommentar

    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7872

      #3
      Das ist somit auch kein Wunschkonzert, sondern zwingend so.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      • Lisaloo
        Neuer Benutzer
        • 29.01.2024
        • 15

        #4
        Vielen lieben Dank!

        Kommentar

        • Lisaloo
          Neuer Benutzer
          • 29.01.2024
          • 15

          #5
          Hallo, noch eine Frage, weißt du vielleicht, wie das mit Kindergeld ist? Wenn ich Anspruch 2023 hatte, es aber erst 2024 bekam? Gilt dann das gleiche? Dankeschön!

          Kommentar

          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #6
            Da kommt es wirklich auf den Anspruch an.

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            • Lisaloo
              Neuer Benutzer
              • 29.01.2024
              • 15

              #7
              Vielen Dank dir!

              Kommentar

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