Bei der Grundsteuer werden Flurstücke auf denen sich Wege befinden als "Hofstelle" eingeordnet. Im vorliegenden Fall sind private Wege öffentlich und werden auch als solche genutzt.
Auf einer Seite des Bundesfinanzmisiterium für Finanzen:
https://ao.bundesfinanzministerium.d...f-4/a-4.4.html
steht, dass dem öffentlichen Verkehr dienender Grundbesitz von der Grundsteuer befreit ist.
Frage: Wie mache ich dies kenntlich oder nehme ich das Flurstück nicht mit auf?
Auf einer Seite des Bundesfinanzmisiterium für Finanzen:
https://ao.bundesfinanzministerium.d...f-4/a-4.4.html
steht, dass dem öffentlichen Verkehr dienender Grundbesitz von der Grundsteuer befreit ist.
Frage: Wie mache ich dies kenntlich oder nehme ich das Flurstück nicht mit auf?
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