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Grundsteuer: private Wege, die aber von der Öffentlichkeit genutzt werden

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    Grundsteuer: private Wege, die aber von der Öffentlichkeit genutzt werden

    Bei der Grundsteuer werden Flurstücke auf denen sich Wege befinden als "Hofstelle" eingeordnet. Im vorliegenden Fall sind private Wege öffentlich und werden auch als solche genutzt.
    Auf einer Seite des Bundesfinanzmisiterium für Finanzen:
    https://ao.bundesfinanzministerium.d...f-4/a-4.4.html
    steht, dass dem öffentlichen Verkehr dienender Grundbesitz von der Grundsteuer befreit ist.
    Frage: Wie mache ich dies kenntlich oder nehme ich das Flurstück nicht mit auf?

    #2
    Notfalls kannst du es im Hauptvordruck unter Ergänzende Angaben vermerken.. Wenn die Wege nicht nach Straßenrecht gewidmet sind,

    ist es möglicherweise schwierig, das anerkannt zu bekommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe eine Spalte unter "Art der Nutzung" gefunden, auf der steht:
      18 Grundbesitz, der unter § 4 Nummer 1 bis 4 Grundsteuergesetz fällt Grundsteuergesetz (GrStG)
      § 4 Sonstige Steuerbefreiungen : 3. a) die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege,.....

      Das müßte dies doch eigentlich beinhalten oder?

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        #4
        Das müßte dies doch eigentlich beinhalten oder?
        Wenn es dort möglich ist, dann erkläre es dort. Ich habe mir die Formulare schon lange nicht mehr angesehen, die Kampagne sollte ja

        eigentlich abgeschlossen sein. Ohne Angabe des Bundeslands kann ich das auch nicht checken.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das Bundesland ist Hessen.
          Ich werde das mal ankreuzen und im Hauptvordruck darauf hinweisen, dass die Wege, die auch öffentlich genutzt werden so angekreuzt wurden.
          Mal sehen wie das bewertet wird. :-)
          Vielen Dank Charlie24 !!

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