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Bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds

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    Bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds

    Bei meiner Steuerberechnung für 2023 wurde von meinem Betrag der Erlöse von bestandsgechützten Alt-Anteilen der anteilige Freibetrag (ursprünglich 100.000) abgezogen, sodaß im Endeffekt steuerlich keine Auswirkungen erfolgt sind. Habe ich etwas falsch gemacht oder evtl. das Programm>???

    #2
    Hallo,

    ... sodaß im Endeffekt steuerlich keine Auswirkungen erfolgt sind.
    Es hat Auswirkungen wenn die Bank Steuern abgeführt hat , und nur dann. Diese Steuern würden erstattet.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Aber der zu versteuernde Betrag ist doch gleich geblieben, weil vom Betrag der Alt-Anteile dann wieder der Freibetrag abgezogen worden ist. So ist doch keine Steuererstattung erfolgt!!!

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        #4
        Hallo,

        das verstehe ich nicht ganz, von welchem Freibetrag ist die Rede? (es gibt nämlich mehrere)

        Liegen die Kapitalerträge denn überhaupt über dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 bzw. 2.000 Euro)?

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Ich glaube, er meint das hier:
          elster222.png

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            #6
            Ja das meine ich. Bei der Eingabe ist noch alles klar. Aber bei der Steuerberechnung - nach Absendung der Einkommensteuererklärung - steht da: ... € Gewinne aus der Veräußerung bestandgeschützer Alt-Anteile.
            - und in der nächsten Zeile darunter der gleiche Betrag (teilweiser Freibetrag von den 100.000 €). Dieser Betrag wird von den Gewinnen abgezogen. Im Endergebnis ergibt sich dann, dass die Höhe der (zu versteuernden) Kapitalerträge gleich bleibt. Die Höhe wird nicht gemindert durch die Gewinne aus der Veräußerung von bestandgeschützen Alt-Anteilen. Somit ergibt sich keine Steuererstattung !

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              #7
              Ich weiß, das ist ein schwieriger Fall. Aber es müßte doch jemand geben, der sich auskennt - und das vielleicht mal testen könnte. Meiner Meinung nach führt diese Vorgehensweise im Programm des Finanzamts zu keiner Steuerrückerstattung bei den Gewinnen aus der Veräußerung von bestandsgeschützen Alt-Anteilen.

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                #8
                Zur Verdeutlichung:
                Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                Diese Galerie hat 1 Bilder

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                  #9
                  Zur Verdeutlichung.

                  Kommentar


                    #10
                    Aus deinem Screenshot ist nicht ersichtlich, ob die in der Steuerberechnung genannten Kapitalerträge die Gewinne aus der Veräußerung

                    der bestandsgeschützten Altanteile enthalten oder nicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Doch die Gewinne der Alt-Anteile sind in den Gesamt- Kapitalerträgen enthalten.

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                        #12
                        Ich würde mal die Abrechnungstabelle zu Beginn der ausführlichen Steuerberechnung mit der Berechnung der Steuer nach § 32d (ziemlich weit

                        unten in der Berechnung) vergleichen. Ich hatte letztes Jahr bei einem meiner Kinder so einen Fall, da wurde richtig gerechnet. Heuer müsste

                        ich das jetzt erst nachstellen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Dann warte ich jetzt einfach mal den Steuerbescheid ab.

                          Kommentar


                            #14
                            Ich habe es jetzt mit der Steuerbescheinigung eines Kindes aus dem letzten Jahr in unserer eigenen Erklärung nachgestellt.

                            Mein ELSTER rechnet korrekt. In Zeile 7 habe ich 2.112 € erklärt, in Zeile 10 die 1.439 € bescheinigten Gewinne aus Alt-Anteilen.

                            In der Steuerberechnung werden die 1.439 € von den 2.112 € abgezogen, als Kapitalerträge verbleibt nur die Differenz von 673 €.

                            Die Aussage, wonach die Gewinne der Alt-Anteile in den Gesamt- Kapitalerträgen enthalten sind, kann also nicht richtig sein.

                            AltAnteile.jpg

                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              In Zeile 10 der Anlage KAP steht ja auch in Zeile 7 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Altbestände.

                              Also gibt es offenbar eine Diskrepanz zwischen "Input und Output": In seine Steuererklärung schreibt man rein "2000 Euro Kapitalerträge (Zeile 7), davon 500 Euro Veräußerung (Zeile 10)", und im Steuerbescheid steht dann "Kapitalerträge 1.500 Euro, Veräußerungsgewinne 500 Euro". Das ist rechnerisch richtig, lediglich für den Anwender etwas verwirrend

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