Bei meiner Steuerberechnung für 2023 wurde von meinem Betrag der Erlöse von bestandsgechützten Alt-Anteilen der anteilige Freibetrag (ursprünglich 100.000) abgezogen, sodaß im Endeffekt steuerlich keine Auswirkungen erfolgt sind. Habe ich etwas falsch gemacht oder evtl. das Programm>???
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Bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds
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Ja das meine ich. Bei der Eingabe ist noch alles klar. Aber bei der Steuerberechnung - nach Absendung der Einkommensteuererklärung - steht da: ... € Gewinne aus der Veräußerung bestandgeschützer Alt-Anteile.
- und in der nächsten Zeile darunter der gleiche Betrag (teilweiser Freibetrag von den 100.000 €). Dieser Betrag wird von den Gewinnen abgezogen. Im Endergebnis ergibt sich dann, dass die Höhe der (zu versteuernden) Kapitalerträge gleich bleibt. Die Höhe wird nicht gemindert durch die Gewinne aus der Veräußerung von bestandgeschützen Alt-Anteilen. Somit ergibt sich keine Steuererstattung !
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Ich weiß, das ist ein schwieriger Fall. Aber es müßte doch jemand geben, der sich auskennt - und das vielleicht mal testen könnte. Meiner Meinung nach führt diese Vorgehensweise im Programm des Finanzamts zu keiner Steuerrückerstattung bei den Gewinnen aus der Veräußerung von bestandsgeschützen Alt-Anteilen.
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Aus deinem Screenshot ist nicht ersichtlich, ob die in der Steuerberechnung genannten Kapitalerträge die Gewinne aus der Veräußerung
der bestandsgeschützten Altanteile enthalten oder nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich würde mal die Abrechnungstabelle zu Beginn der ausführlichen Steuerberechnung mit der Berechnung der Steuer nach § 32d (ziemlich weit
unten in der Berechnung) vergleichen. Ich hatte letztes Jahr bei einem meiner Kinder so einen Fall, da wurde richtig gerechnet. Heuer müsste
ich das jetzt erst nachstellen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich habe es jetzt mit der Steuerbescheinigung eines Kindes aus dem letzten Jahr in unserer eigenen Erklärung nachgestellt.
Mein ELSTER rechnet korrekt. In Zeile 7 habe ich 2.112 € erklärt, in Zeile 10 die 1.439 € bescheinigten Gewinne aus Alt-Anteilen.
In der Steuerberechnung werden die 1.439 € von den 2.112 € abgezogen, als Kapitalerträge verbleibt nur die Differenz von 673 €.
Die Aussage, wonach die Gewinne der Alt-Anteile in den Gesamt- Kapitalerträgen enthalten sind, kann also nicht richtig sein.
AltAnteile.jpg
Freundliche Grüße
Charlie24
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In Zeile 10 der Anlage KAP steht ja auch in Zeile 7 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Altbestände.
Also gibt es offenbar eine Diskrepanz zwischen "Input und Output": In seine Steuererklärung schreibt man rein "2000 Euro Kapitalerträge (Zeile 7), davon 500 Euro Veräußerung (Zeile 10)", und im Steuerbescheid steht dann "Kapitalerträge 1.500 Euro, Veräußerungsgewinne 500 Euro". Das ist rechnerisch richtig, lediglich für den Anwender etwas verwirrend
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