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Frage zum Verpflegungsmehraufwand und der doppelten Haushaltsführung

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    Frage zum Verpflegungsmehraufwand und der doppelten Haushaltsführung

    Hallo liebe Elster-Community,

    Ich habe folgendes Problem, 2020 habe Ich eine 4 jährige Fortbildung (Fachschule) angetreten und im Rahmen eines Stipendiums einen Zweitwohnsitz für meine Wohnung melden müssen. Nun bin ich dabei die Steuererklärung rückwirkend zu machen. Ich habe, durch den Mietvertrag und die Meldebescheinigung als Werbungskosten die doppelte Haushaltsführung angegeben. Darunter fallen ja u.a. die Verpflegungsmehraufwendungen. Muss ich diese nach der Angabe in der doppelten Haushaltsführung noch extra im Kapitel der Werbungskosten unter Versorgungsmehraufwand geltend machen oder reicht der Eintrag bei der doppelten Haushaltsführung aus.

    Über eine Antwort würde Ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen


    #2
    Doppelt darf man jedenfalls nichts erklären !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok, vielen Dank für die Antwort. Für mich war das nicht so richtig ersichtlich in der Elsteranwendung.

      Ich hätte noch eine weitere Frage, ist es zwingend notwendig die doppelte Haushaltsführung in meinen Fall anzuwenden oder ist es auch möglich die Fortbildung als Fortbildungskosten zu deklarieren?

      Mit freundlichen Grüßen

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        #4
        Aufwendungen, die dir im Rahmen der Fortbildungsmassnahme entstehen und nicht von Dritten ersetzt werden, kannst du steuerlich geltend machen. Da gibt es kein 'entweder oder'. Siehe auch folgenden Link:
        https://www.steuertipps.de/lexikon/f/fortbildungskosten
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Dankeschön Hundkatzemaus,

          Ich hatte eher gemeint ob ich Aufgrund der Meldung des Zweitwohnsitztes, (war erforderlich für mein Stipendium) und des Mietvertrages verpflichtet bin die Kosten als doppelte Haushaltsführung ansetzen muss?

          Es wird ja in der doppelten Haushaltsführung nur je eine Heimfahrt je Woche erstattet. Tatsächlich bin ich jedoch 2x wöchentlich heim gefahren.

          Mit freundlichen Grüßen

          Kommentar


            #6
            Es heisst: man kann die Kosten fuer eine Zweitwohung steuerlich absetzen. Du musst gar nichts absetzen, wenn du es nicht willst. Ob du aber Fahrkosten oder Reisekosten ansetzen kannst, musst du selber einscheiden. Dazu empfehle ich dir noch folgenden Link: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...-absetzen.html
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Können Sie mir bitte Zeile 21 der Lohnsteuerbescheinigung mitteilen, wo ich sie in der Steuererklärung 2023 eintrage?

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                #8
                Können Sie mir bitte Zeile 21 der Lohnsteuerbescheinigung mitteilen, wo ich sie in der Steuererklärung 2023 eintrage?
                Steuerfreie Arbeitgeberleistungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind 2023 in der neuen Anlage N-Doppelte Haushaltsführung zu erfassen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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