Hallo liebe Elster-Community,
Ich habe folgendes Problem, 2020 habe Ich eine 4 jährige Fortbildung (Fachschule) angetreten und im Rahmen eines Stipendiums einen Zweitwohnsitz für meine Wohnung melden müssen. Nun bin ich dabei die Steuererklärung rückwirkend zu machen. Ich habe, durch den Mietvertrag und die Meldebescheinigung als Werbungskosten die doppelte Haushaltsführung angegeben. Darunter fallen ja u.a. die Verpflegungsmehraufwendungen. Muss ich diese nach der Angabe in der doppelten Haushaltsführung noch extra im Kapitel der Werbungskosten unter Versorgungsmehraufwand geltend machen oder reicht der Eintrag bei der doppelten Haushaltsführung aus.
Über eine Antwort würde Ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe folgendes Problem, 2020 habe Ich eine 4 jährige Fortbildung (Fachschule) angetreten und im Rahmen eines Stipendiums einen Zweitwohnsitz für meine Wohnung melden müssen. Nun bin ich dabei die Steuererklärung rückwirkend zu machen. Ich habe, durch den Mietvertrag und die Meldebescheinigung als Werbungskosten die doppelte Haushaltsführung angegeben. Darunter fallen ja u.a. die Verpflegungsmehraufwendungen. Muss ich diese nach der Angabe in der doppelten Haushaltsführung noch extra im Kapitel der Werbungskosten unter Versorgungsmehraufwand geltend machen oder reicht der Eintrag bei der doppelten Haushaltsführung aus.
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