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Einspruch für Eltern per ELSTER?

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    Einspruch für Eltern per ELSTER?

    Hallo,

    ist ein Einspruch per ELSTER durch das Kind für seine Eltern wirksam möglich, die keinen eigenen Account haben?
    Bei der Grundsteuer hieß es, dass die Abgabe der Erklärung so zulässig sei, ich kann aber nicht genau herausfinden, ob das auch für den Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide (oder anderes) gilt. Nach § 6 StBerG und § 15 AO ist die Hilfeleistung allgemein in Steuerangelegenheiten für enge Angehörige zulässig, aber bedeutet das auch, dass man wirksam, fristwahrend etc. das Einspruchsformular per Elster für sie abschicken kann, rein elektronisch, ohne Unterschrift und ohne eigenen Account der Betroffenen?

    Gruß,
    B.

    #2
    Ein eigenes Konto brauchen die Eltern sicher nicht. Ich würde halt eine von den Eltern unterschriebene Vollmacht als PDF einscannen

    und als Dateianhang mit dem Einspruch hochladen. Meine Frau hatte z. B. von ihren Eltern eine Generalvollmacht, die auch die Vertretung

    in Steuersachen umfasste, ich hatte so eine Vollmacht von meiner über 10 Jahre älteren Schwester. Diese Vollmachten haben wir einmal

    vorgelegt, was früher noch nicht elektronisch möglich war und dann sind wir beim Finanzamt als steuerliche Vertreter erfasst worden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe jetzt auf mehreren Seiten von Finanzämtern und Steuerberatern gelesen, dass Einsprüche gar keine Unterschrift erfordern und auch per einfacher E-Mail (ohne qualifizierte elektronische Signatur) oder über das Elster-Kontaktformular eingereicht werden können, auch im Auftrag.

      Kommentar


        #4
        Kann man machen, aber auf der sicheren Seite bist du mit einer Vollmacht wie von Charlie24 dargestellt.

        Bei einem Einspruch ohne Verifizierung des Absenders wird das FA sicherlich noch mal nachfragen von wem der Einspruch überhaupt kommt und nach einer Vollmacht fragen :-)
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Bei einem Einspruch ohne Verifizierung des Absenders wird das FA sicherlich noch mal nachfragen von wem der Einspruch überhaupt kommt und nach einer Vollmacht fragen :-)
          Fristwahrend ist es aber erstmal, oder?

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            #6
            Fristwahrend ist es aber erstmal, oder?
            Das schon, aber was spricht dagegen, gleich die Vollmacht mit dranzuhängen ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Birdshot Beitrag anzeigen

              Fristwahrend ist es aber erstmal, oder?
              Ich wäre mir da nicht so sicher.
              "Jeder darf Einspruch einlegen, der durch den Bescheid des Finanzamtes persönlich betroffen ist. Das Gesetz spricht hier von der persönlichen Beschwer (§ 350 Abgabenordnung, AO)."
              Sagt eine Rechtsanwaltskanzlei: https://www.lhp-rechtsanwaelte.de/ei...ren-finanzamt/

              Beim Bescheid gegen Deine Eltern bist Du aber doch gar nicht persönlich betroffen. Und da der Einspruch über Dein eigenes ELSTER-Konto erfolgt, machst Du dem Finanzamt gegenüber doch sogar deutlich, dass eben gerade nicht Deine Eltern den Einspruch einlegen. AUSSER, Du fügst die Vollmacht bei.
              Sonst könnte auch Dein Klempner gegen Deinen Steuerbescheid Widerspruch einlegen.
              Ich persönlich würde deshalb immer mit Vollmacht agieren. Ist natürlich nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsauskunft.

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                #8
                Hallo,

                Und da der Einspruch über Dein eigenes ELSTER-Konto erfolgt, machst Du dem Finanzamt gegenüber doch sogar deutlich, dass eben gerade nicht Deine Eltern den Einspruch einlegen.
                Nee, warum sollte das so sein? Das Konto bezeichnet nur den Übermittler.

                Sonst könnte auch Dein Klempner gegen Deinen Steuerbescheid Widerspruch einlegen.
                Kann er. Und es ist sogar noch viel schlimmer, jeder kann für jeden eine Steuererklärung abgeben (ich für den Kanzler, du für deinen Vorgesetzten u.s.w.). So ist das nun mal seit dem es Elster gibt, von großen Problemen in diesem Zusammenhang hab' ich aber noch nicht gehört.

                Erst wenn später der Betroffene behauptet, diese Erklärung stamme gar nicht von ihm, ja dann bekommt der Übermittler u.U. Probleme.

                Eine Vollmacht halte ich im Übrigens in der Regel für entbehrlich. Allein dass der Übermittler die Daten hatte zeigt, dass er mindestens beauftragt wurde.
                Außerhalb der Regel sind aber bestimmte Streitfälle, etwa Ehepaare im Scheidungsverfahren.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  Eine Vollmacht halte ich im Übrigens in der Regel für entbehrlich.
                  Der Meinung mag ich mich aufgrund meiner eigenen Erfahrungen nicht anschließen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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