Hallo,
ist ein Einspruch per ELSTER durch das Kind für seine Eltern wirksam möglich, die keinen eigenen Account haben?
Bei der Grundsteuer hieß es, dass die Abgabe der Erklärung so zulässig sei, ich kann aber nicht genau herausfinden, ob das auch für den Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide (oder anderes) gilt. Nach § 6 StBerG und § 15 AO ist die Hilfeleistung allgemein in Steuerangelegenheiten für enge Angehörige zulässig, aber bedeutet das auch, dass man wirksam, fristwahrend etc. das Einspruchsformular per Elster für sie abschicken kann, rein elektronisch, ohne Unterschrift und ohne eigenen Account der Betroffenen?
Gruß,
B.
ist ein Einspruch per ELSTER durch das Kind für seine Eltern wirksam möglich, die keinen eigenen Account haben?
Bei der Grundsteuer hieß es, dass die Abgabe der Erklärung so zulässig sei, ich kann aber nicht genau herausfinden, ob das auch für den Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide (oder anderes) gilt. Nach § 6 StBerG und § 15 AO ist die Hilfeleistung allgemein in Steuerangelegenheiten für enge Angehörige zulässig, aber bedeutet das auch, dass man wirksam, fristwahrend etc. das Einspruchsformular per Elster für sie abschicken kann, rein elektronisch, ohne Unterschrift und ohne eigenen Account der Betroffenen?
Gruß,
B.
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