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UStVA Digitale Dienstleistungen

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    UStVA Digitale Dienstleistungen

    Hallo Forum,

    ich habe ein Gewerbe angemeldet, um digitale Dienstleistungen zu erbringen. Nun muss ich die UStVA ausfüllen und weiß nicht so recht, wo ich was eintragen muss.

    1. Ich habe ein Abo für ChatGPT vor dem Erhalt meiner USt-IdNr. abgeschlossen. Die Rechnung enthält entsprechend eine Mehrwertsteuer. Muss ich jetzt den Nettobetrag z.B. in Zeile 24 beim steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb eintragen?
    2. Das Abo habe ich gekündigt und neu unter Angabe meiner USt-IdNr. abgeschlossen, nachdem ich sie erhalten habe. Nun zahle ich nur den Nettobetrag und die Steuer wird durch reverse charge von ChatGPT/OpenAI im europäischen Ausland beglichen, richtig? Trage ich den Nettobetrag nun z.B. in Zeile 34 (Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG) ein?

    Bisher sind bei meinem jungen Gewerbe nur Kosten angefallen. Neben den Gebühren für das Geschäftskonto auch die o.g. Abogebühren. Sind diese Kosten überhaupt bei der UStVA anzugeben? Und wenn ja, wo trage ich die Kontoführungsgebühren ein? Oder sind hier Umsätze nur im Sinne von "Einkommen" gemeint?

    3. Wenn ich schließlich eine Rechnung für meine Dienstleistung ins europäische Ausland schicke, wo trage ich dann den Umsatz in der UStVA ein?

    Danke schon mal für eure Hilfe. Ist alles total neu für mich und die kurzen Hilfetexte bei Elster und die Ausführungen in den referenzierten Paragraphen sind irgendwie nicht besonders hilfreich.
    VG, Bernd

    #2
    1. kommt drauf an, welches Landes Mwst. Wenn das 19% deutsche Mwst. sind -> wie eine ganz normale deutsche Rechnung behandeln (inkl. Vorsteuerabzug) Falls es irische (oder so) Mwst. ist, müsste man einen Erstattungsantrag auf der BZST-Website machen, aber es gibt Mindestgrenzen (50 oder 75 Euro pro Jahr oder so ähnlich).

    2. nein, bezogene Leistungen aus der EU nüssen in Kennziffer 46/47 ("Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG)") - aus Drittland (z.B. USA) wären es Kennziffer 84/85. Und die Vorsteuer in Kennziffer 67.

    3. Kennziffer 21 ("Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG").

    Ich gebe hier nur Kennziffern an, weil sich die Zeilennummern jedes Jahr ändern. Aber anhand der Bezeichnungen sollte man das auch rausfinden können.

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