Hallo Forum,
ich habe ein Gewerbe angemeldet, um digitale Dienstleistungen zu erbringen. Nun muss ich die UStVA ausfüllen und weiß nicht so recht, wo ich was eintragen muss.
1. Ich habe ein Abo für ChatGPT vor dem Erhalt meiner USt-IdNr. abgeschlossen. Die Rechnung enthält entsprechend eine Mehrwertsteuer. Muss ich jetzt den Nettobetrag z.B. in Zeile 24 beim steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb eintragen?
2. Das Abo habe ich gekündigt und neu unter Angabe meiner USt-IdNr. abgeschlossen, nachdem ich sie erhalten habe. Nun zahle ich nur den Nettobetrag und die Steuer wird durch reverse charge von ChatGPT/OpenAI im europäischen Ausland beglichen, richtig? Trage ich den Nettobetrag nun z.B. in Zeile 34 (Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG) ein?
Bisher sind bei meinem jungen Gewerbe nur Kosten angefallen. Neben den Gebühren für das Geschäftskonto auch die o.g. Abogebühren. Sind diese Kosten überhaupt bei der UStVA anzugeben? Und wenn ja, wo trage ich die Kontoführungsgebühren ein? Oder sind hier Umsätze nur im Sinne von "Einkommen" gemeint?
3. Wenn ich schließlich eine Rechnung für meine Dienstleistung ins europäische Ausland schicke, wo trage ich dann den Umsatz in der UStVA ein?
Danke schon mal für eure Hilfe. Ist alles total neu für mich und die kurzen Hilfetexte bei Elster und die Ausführungen in den referenzierten Paragraphen sind irgendwie nicht besonders hilfreich.
VG, Bernd
ich habe ein Gewerbe angemeldet, um digitale Dienstleistungen zu erbringen. Nun muss ich die UStVA ausfüllen und weiß nicht so recht, wo ich was eintragen muss.
1. Ich habe ein Abo für ChatGPT vor dem Erhalt meiner USt-IdNr. abgeschlossen. Die Rechnung enthält entsprechend eine Mehrwertsteuer. Muss ich jetzt den Nettobetrag z.B. in Zeile 24 beim steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb eintragen?
2. Das Abo habe ich gekündigt und neu unter Angabe meiner USt-IdNr. abgeschlossen, nachdem ich sie erhalten habe. Nun zahle ich nur den Nettobetrag und die Steuer wird durch reverse charge von ChatGPT/OpenAI im europäischen Ausland beglichen, richtig? Trage ich den Nettobetrag nun z.B. in Zeile 34 (Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG) ein?
Bisher sind bei meinem jungen Gewerbe nur Kosten angefallen. Neben den Gebühren für das Geschäftskonto auch die o.g. Abogebühren. Sind diese Kosten überhaupt bei der UStVA anzugeben? Und wenn ja, wo trage ich die Kontoführungsgebühren ein? Oder sind hier Umsätze nur im Sinne von "Einkommen" gemeint?
3. Wenn ich schließlich eine Rechnung für meine Dienstleistung ins europäische Ausland schicke, wo trage ich dann den Umsatz in der UStVA ein?
Danke schon mal für eure Hilfe. Ist alles total neu für mich und die kurzen Hilfetexte bei Elster und die Ausführungen in den referenzierten Paragraphen sind irgendwie nicht besonders hilfreich.
VG, Bernd
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